Hallo Theo Dohr,
solange ihr Arbeitgeber Ihnen Ihr "normales" Gehalt für die Zeit während der Freistellung bezahlt und dafür die Beiträge ordnungsgemäß auch abführt/meldet, zählen diese Monate auch zur Berechnung der "45 Jahre".
Ob es grundsätzlich rechtens ist, dass Sie ohne Urlaubsanspruch etc. freigestellt wurden, kann in diesem Forum allerdings nicht beantwortet werden.
Bitte bedenken Sie auch, dass Sie während einer "Freistellung" noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und nun also nicht gleichzeitig einer neuen Vollzeitbeschäftigung nachgehen dürfen sowie auch noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, bevor diese neun Monate nicht abgelaufen sind.
Sollten Sie allerdings innerhalb dieser Zeit krank werden, haben Sie wie bisher Anspruch auf Krankengeld. Hier allerdings wäre dann mit der Krankenkasse zu klären, ob das Krankengeld dann auch erst nach 6 Wochen "Entgeltfortzahlung" durch den Arbeitgeber eintritt.
Das waren nun zwei Antworten mehr, als Ihre rentenversicherungsbedingte Frage beinhaltete und die anderen User schlagen mir wieder den Hammer über den Kopf, aber ich gucke halt auch gern über den Tellerrand.
Ihnen wünsche ich alles Gute!