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Experten-Antwort

Uralub während Wiedereingliederung

von Inconspecta03.02.2013 | 02:56
25433 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ein Bekannter macht zur Zeit eine stufenweise Wiedereingliederung, die insgesamt 6 Monate dauert. Er bekommt Übergangsgeld von der Rentenversicherung gezahlt. Stimmt es, dass er in den ganzen 6 Monaten keine Möglichkeit hat, auch nur einen Tag Urlaub zu nehmen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da während der stufenweisen Wiedereingliederung eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit bestehen muss, ist ein Erholungsurlaub während dieser Zeit nicht möglich. Die stufenweise Wiedereingliederung kann aus gesundheitlichen und betrieblichen Gründen bis zu längstens 7 Tage unterbrochen werden. Voraussetzung ist, dass an dem vorgesehenen Stufenplan festgehalten wird. Bei einer länger als 7 Tage andauernden Unterbrechung gilt die stufenweise Wiedereingliederung vom ersten Tag der Unterbrechung an als abgebrochen.

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5 Antworten

Klartextam 03.02.2013 | 09:28
Nein, Urlaub ist während einer Wiedereingliederung ist grundsätzlich nicht möglich. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Und was ist das überhaupt für eine Frage und ein Ansinnen ??? Unglaublich und eigentlich schon eine absolute Frechheit, während einer Wiedereinglederung nach Urlaub zu fragen oder nur daran zu denken. Er soll verdammt noch mal sehen , das er die Chacne Wiedereingliederung nutzt um wieder einen Vollzeitjob ausführen zu können. Man ist während der ganzen Wiedereingliederung ja weiterhin krankgeschrieben und es absolute PFLICHT alles dafür zu tun wieder arbeiten zu können. Manche Leute haben es scheinbar nicht verdient, das der Chef eine Wiedereingliederung genehmigt. So selbstverständlich ist das nämlich nicht. Tut mir leid mir fehlt für Fragen dieser Art jegliches Verständis und ihr Freund sollte mal seinen Verstand éinschalten !
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 04.02.2013 | 13:18
Urlaub darf während der stufenweisen Wiedereingliederung nicht genommen werden. Ziel der Wiedereingliederung ist es, stundenweise an den Arbeitsalltag herangeführt zu werden. Eine sechsmonatige stufenweise Wiedereingliederung erscheint mir aber utopisch, meinten Sie möglichweise 6 Wochen?
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