Hallo Ratsuchend, Sie haben sich absolut richtig verhalten. Ihren Mitwirkungspflichten gem. § 60 SGB I sind Sie gegenüber dem Arbeitsamt mit der Schweigepflichtentbindung der Rentenversicherung nachgekommen. Die Rentenversicherung wird nun prüfen, welche Unterlagen dem Arbeitsamt zur Verfügung gestellt werden können.