Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Urheberrechtszahlungen für Rentner sozialversicherungspflichtig?

von Will es wissen23.02.2024 | 15:19
120 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Als Filmschaffender erhalte ich Urheberrechtszahlungen für im TV verwertete frühere Filmwerke. Diese Zahlungen sind als Einkünfte nach meinem Verstänndis in der KSK voll sozialversicherungspflichtig. Meine Frage: Wenn ich nun Rentner werde und nicht mehr arbeite: 1. Muss ich auf diese Einkünfte weiterhin Sozialabgaben bezahlen? (Ich arbeite für diese Einkünfte nicht.) 2. Würde sich etwas ändern, wenn ich nebenbei als Rentner noch arbeite? 3. Kommt es hier darauf an wieviel ich arbeiten würde (Minijob, oder mehr)? 4. Macht es einen Unterschied, ob ich als Rentner abhängig oder selbständig etwas hinzuverdiene?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Will es wissen,

 

wer eine Altersrente als Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Erreichen des 65. Le-bensjahres bzw. schrittweises Anheben auf das 67. Lebensjahr) bezieht und seine selbständige Erwerbstätigkeit fortführt, ist nicht mehr über die KSK in der Rentenversicherung versichert. Die Rentenversicherungspflicht bei der KSK endet also bei Zahlung einer Regelaltersrente.


Allerdings besteht die Möglichkeit, nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf die Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten. Der Verzicht ist gegenüber der KSK zu erklären und gilt für die Dauer der selbständigen Tätigkeit. Wer auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet, bleibt rentenversicherungspflichtig über die Künstlersozialversicherung. Durch die zusätzlichen Beiträge erhöht sich die Altersrente.

 

Versicherungspflicht in der Rentenversicherung über die KSK besteht ohne jegliche Einschränkung auch beim Bezug einer Altersteilrente. Hieraus ergibt sich bei Bezug einer Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze ebenfalls eine Möglichkeit der Weiterzahlung von Rentenversi-cherungsbeiträgen und zwar ohne bindende Verzichtserklärung.

 

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

KZVKam 23.02.2024 | 15:21
Das alles sollten Sie die KZVK fragen!
Will es wissenam 23.02.2024 | 18:49
Zitat von Experte/in anzeigen
Hallo, danke für die Antwort. Wie verhält es sich mit der Sozvers.pflicht bei Urheberrechtszahlungen, 1. wenn ich EM-Rentner bin, 2. bzw. als langjährig Versichter (35 Jahre) vorzeitig in Rente gehe?
kurz und knappam 23.02.2024 | 21:26
Auch das können Sie alles mit der KSK direkt klären. So lange Sie noch keine Rente erhalten, ist die weiterhin für Sie zuständig.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026