Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Urkunde für Rentenzwecke

von Verzweifelt08.03.2010 | 14:51
8924 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, seit fast drei Monaten versuche ich von einem Standesamt (große Stadt im Beitrittsgebiet) eine gebührenfreie Geburtsurkunde meines Kindes zur Kontenklärung zu erhalten. In mehreren Schreiben und Telefonaten habe ich versucht meine Lage zu erklären. Nun wird vor der gebührenfreien Ausstellung verlangt, dass ich ein ausdrückliches Anforderungsschreiben der DRV vorlegen soll. Wer hat ähnliche Schwierigkeiten erlebt? Offenbar geht es der Dame um ein paar Euro Gebühren, wobei der Zeitaufwand für alle Beteiligten den Wert der Gebühr mit Sicherheit um ein Vielfaches überschritten hat! Was kann ich tun?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Verzweifelt,

wir haben die Ausführungen zur Kenntnis genommen und gehen davon aus, dass die Behörde Ihre Bitte aufgreifen und die entsprechende Urkunde für die DRV ausstellen wird.

Nach der Grundregel des § 64 Abs.1 Sozialgesetzbuch X werden für die von Behörden der Sozialversicherung durchgeführten Verwaltungstätigkeiten einschließlich des Widerspruchsverfahrens keine Gebühren und Auslagen erhoben.

Sofern Sie weiterhin Schwierigkeiten haben sollten, empfehlen wir Ihnen mit Ihrem Rentenversicherungsträger Vorort in Kontakt zu treten und diesen konkret auf Ihre Situation aufmerksam zu machen. Ein Telefonat dürfte genügen damit Ihnen geholfen wird. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

24 Antworten

Verzweifeltam 08.03.2010 | 15:16
Danke für den Tipp - ein solches Anschreiben habe ich jedoch bislang nicht. Ich habe im Dezember eine Kontenklärung beantragt und das Nachreichen der Urkunde angekündigt - schließlich hatte das St.Amt auf seiner Internetseite die Urkundenbestellung online angeboten (incl. der Option 'gebührenfrei' für Rente!) Ich wusste ja nicht, dass die Sache nach einem Vierteljahr noch immer nicht läuft!
Orkoam 08.03.2010 | 15:06
Um den hier an sich ärgerlichen Vorgang schnellstmöglich abzuschliessen, würde ich das Schreiben, mit welchem Sie von der DRV um Vorlage dieser Geb.-Urkunde gebeten wurden, der Sachbearbeiterin beim Standesamt zu-faxen.
Orkoam 08.03.2010 | 15:24
Dann reichen sie doch vorerst die unbeglaubigte Kopie bei der DRV ein, sollte von dort dann der schriftliche Hinweis auf die Notwendigkeit einer amtlichen Bestätigung kommen -> siehe erste Antwort
Verzweifeltam 08.03.2010 | 15:33
Muss ich andere (Standesbeamtin) wirklich in deren Arroganz und Überheblichkeit bestätigen und zig unnötige Umwege machen, bevor ich das Schriftstück erhalten kann?
Seppam 08.03.2010 | 16:23
Um die Nerven zu schonen: Wie wäre es mit einem ganz "normalen" Schreiben: Hiermit bitte ich um Übersendung einer Geburtsurkunde für mein Kind XY, geb. am ... in ... (Standesamt ... Nr. ....) zur Vorlage bei der Rentenversicherung ... (Anerkennung von Kindererziehungszeiten). Um absolut sicher zu gehen: An den Chef der Stadtverwaltung (Stadtdirektor) und per Einschreiben. Wenn es Ihnen hilft: Hinweis auf das vergebliche Bemühen bei der Standesbeamtin und den - falschen - Hinweis aus Gebühren! - Die Urkunde flattert Ihnen umgehend in's Haus, da bin ich absolut sicher!
Anmerkeram 08.03.2010 | 18:02
Wenn Sie die " paar Euro " vor 3 Monaten gleich bezahlt hätten, hätten Sie die Urkunde schon lange und sich dieses Theater erspart. Jetzt haben Sie mit Telefon - und Portokosten de Urkunde wahrscheinlich sowieso schon mehr als bezahlt... Man kann eine Sache auch selbst kompliziert machen , obwohl sie es gar nicht ist.
Renten-Fachmannam 08.03.2010 | 16:57
Machen Sie von der Originalgeburtsurkunde oder aus dem Familienstammbuch eine Kopie,gehen Sie damit und dem Original zum Bürgerbüro oder zur nächtgelegenen Aukunfts- und Beratungsstelle oder zur Krankenkasse oder erfragen Sie bei der Stadtverwaltung (oder ermitteln über den Internetzugang der Deutschen Rentenversicherung) einen Versichertenberater (alte Bezeichnung Versichertenältester); dort erhalten Sie promlemlos einen Stempel auf die Kopie gedrückt mit dem Beglaubigungsvermerk. Die Angestellten im Standesamt wollten Ihnen vielleicht nur Verwaltungs-Gebühren ersparen, weil die Ausstellung von standesamtlichen Urkunden sowie die Beglaubigung der Übereinstimmung für Rentenzwecke kostenfrei ist, was aber nachzuweisen ist. Falls Sie nicht im Besitz der Originalurkunden sind, dann schreiben Sie einfach an die Renten-Sachbearbeiter, die werden Ihnen dann eine Anforderung senden.
Wolfgangam 08.03.2010 | 18:35
... Verzweifelt hatte kein Theater erwartet, da die Kommune expliziert mit (für Rentenzwecke) kostenfreien Urkunden 'wirbt'. Nur waren/sind die zu dämlich, auf der Web-Seite einen Hinweis anzubringen, dass sie dafür einen schriftlichen Nachweis einfordern. Wahrscheinlich haben die Hunderte entsprechende Nachfragen im Monat - soviel Umsonstbewegung ist der Amtsapparat nicht gewohnt ;-) @Sepp > Wie wäre es mit einem ganz "normalen" Schreiben: (...) Das ist nicht 'medienbruchfrei', siehe oben. Den Ärger von Verzweifelt kann ich gut nachvollziehen ...leider ist er da einer ganz genauen Mitarbeiterin aufgesessen. Ärgern lohnt nicht die Mühe (schon gar nicht Geld für Einschreiben hinterher werfen - hat der Bürgermeister da keine E-Mail? Manchmal hilfts, das eigene Arbeiten in Kombination mit Web-Diensten zu überdenken). Also machen, wie von Renten-Fachmann vorgeschlagen. Gruß w.
Typischam 08.03.2010 | 19:41
Das ist wieder typisch neue Bundesländer. Überall anders hätten sie niemals so einen Zirkus erlebt.Hier gibt es die Urkunde ohne jegliche Schreiben der DRV. Schlimm,das in den neuen Bundesländern immer noch solche Zustände herrschen.Ganz schlimm.
-_-am 08.03.2010 | 21:18
Für den Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (V800) benötigt man im Regelfall gar keine Urkunden. Das Formular hat entsprechende Felder, in denen die Beglaubigung erfolgen kann (erste Seite unten). Den Leistungsträgern reicht eine bestätigte Urkunde, also eine Kopie, deren Übereinstimmung mit dem Original von einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder einem Versichertenältesten/Versichertenberater oder einem anderen Sozialleistungsträger (z. B. Krankenkasse) bestätigt wurde. Die Adressen sind unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
-_-am 08.03.2010 | 20:24
Da irren Sie aber leider gewaltig! Auch in den alten Bundesländern gibt es Menschen (z. B. Standesbeamte), die wegen 3,- EUR Gebühren einen Aufstand proben, sogar gegenüber einem Leistungsträger. Nur mit dem Unterschied, dass der sich besser gegen solche Machenschaften übereifriger Bediensteter wehren kann. Die Entscheidung der Behörde über die Kostenanforderung ist ein Verwaltungsakt. Der Verwaltungsakt kann mit dem zulässigen Rechtsbehelf angefochten werden, wenn trotz Kostenfreiheit Kosten verlangt werden. Unter welchen Voraussetzungen Kostenfreiheit für die Beurkundung und Beglaubigung von Urkunden besteht regelt § 64 Abs. 2 S. 3 SGB 10. Von dem Erfordernis der Vorlage einer schriftlichen Anforderung des Sozialleistungsträgers ist in den gesetzlichen Bestimmungen keine Rede. Sie kann daher auch nicht verlangt werden. Im Regelfall tragen die Urkunden jedoch einen Stempelaufdruck "Gebührenfrei für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung", "Nur gültig für Rentenzwecke" oder ähnlich. Von Beurkundungs- und Beglaubigungskosten sind befreit, Urkunden, die in der Sozialversicherung bei den Versicherungsträgern und Versicherungsbehörden erforderlich werden, um die Rechtsverhältnisse zwischen den Versicherungsträgern einerseits und den Arbeitgebern, Versicherten oder ihren Hinterbliebenen andererseits abzuwickeln. Den Leistungsträgern reicht eine bestätigte Urkunde, also eine Kopie, deren Übereinstimmung mit dem Original von einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder einem Versichertenältesten/Versichertenberater oder einem anderen Sozialleistungsträger (z. B. Krankenkasse) bestätigt wurde. Die Adressen sind unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Für den Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (V800) benötigt man jedoch im Regelfall gar keine Urkunden. Das Formular hat entsprechende Felder, in denen die Beglaubigung erfolgen kann (erste Seite unten).
Ahaam 09.03.2010 | 07:22
Hatte so einen Fall hier im Dienst auch schon mal: Anforderung der Urkunde im Rahmen einer Kontenklärung als Gemeindeverwaltung beim zust. Standesamt (leider auch im Osten). Urkunde kam mit Rechnung - diese telefonisch hinterfragt - war ein Versehen - nach 4 Wochen mit Mahnung - nochmals telefoniert und nach der zuständigen Standesamtsaufsicht erkundigt - dann hat es geklappt! (direkte Vorgesetzte helfen meist nicht, weil die im schlimmsten Fall noch weniger Ahnung haben, als die Mitarbeiter!)
Verzweifeltam 09.03.2010 | 07:15
Vielen Dank für die Tipps und Hinweise - wäre mir aktuell eine Urkunde vorgelegen, so hätte ich diese oder eine begl. Kopie ja eingereicht - ich hatte aber eben keine (mehr!). Ich habe der Dame nun per Fax vorgeschlagen, die Urkunde dirket an meine zuständige DRV zu senden - damit habe ich sie nie in den Händen und kann die Gebührenfreiheit auch nicht mißbrauchen! Dennoch: zwischen 'nimmt es ganz genau' und 'uninformiert arrogant und nicht dienstleistungsorientiert'' scheint der Grat sehr schmal zu sein!
Knut Rassmussenam 10.03.2010 | 10:15
Das PStG wird leider so ausgelegt, dass eben nur zuständige Standesämter Beglaubigungen von Personenstandsurkunden vornehmen können.
Seppam 10.03.2010 | 11:30
... und das hat seiner berechtigten Grund!
...am 10.03.2010 | 12:54
Es geht hier aber nicht um eine reine Beglaubigung (die im Übrigen auch nicht das Standesamt, sondern die Stadt-/Gemeindeverwaltung macht), sondern um die (erneute) Ausstellung einer Geburtsurkunde. Diese kann eh nur von dem Standesamt ausgestellt werden, wo das Kind bei der Geburt angemeldet worden ist. In sofern ist die Zuständigkeit gegeben.
Knut Rassmussenam 10.03.2010 | 13:56
Leider ist es eben nicht so! Sie werden kaum ein Rathaus/Bürgeramt finden, dass eine Kopie einer Geburtsurkunde beglaubigt/ bestätigt. Bsp. gefällig? Auszug der Stadt Köln - Im Kundenzentrum Innenstadt und in den Meldehallen werden keine Geburts-, Sterbe- und Heirats-Urkunden beglaubigt.Hierfür ist das Standesamt zuständig, welches die jeweilige Urkunde ausgestellt hat. Kontakt und Erreichbarkeit des Standesamtes
Wolfgangam 10.03.2010 | 20:17
Hallo zusammen, ich wiederhole es noch mal: BESTÄTIGUNG ...dazu ist jede Behörde gebührenfrei für alle (!) SV-Zwecke verpflichtet, die ein Stempelkissen hat und mindestens ein gesundes Auge Kopie und Original zu vergleichen. Eine (gebührenpflichtige) BEGLAUBIGUNG verlangt kein SV-Träger (dass das Standesamt nur eine Urkunde neuausstellen kann, ist eine andere Sache!) Manche Behörden sind einfach zu bequem/faul und schicken den Versicherten erst mal quer durch die Flure - auch Köln ist für die BESTÄTIGUNG von Urkunden/anderen Unterlagen schlicht und einfach zuständig. Dass das örtlich (versierte) Versicherungsamt offenbar ausgedünnt wurde, ist eine andere Sache - in der Meldestelle (las ich da eben Kundenzentrum ? ...bleibt bloß weg, verstehe ich da) würde ich den Chef verlangen und ihm den o. a. § des SGB auf dem Tisch knallen ...das kanns ja wohl nicht sein !!! Ist die ganze Verwaltung dort im U-Bahnbau abgesoffen ...sorry Gruß w.
-_-am 11.03.2010 | 01:02
Für den Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (V800) benötigt man im Regelfall gar keine Urkunden. Das Formular hat entsprechende Felder, in denen die Beglaubigung erfolgen kann (erste Seite unten). Wer damit zur Stadt-/Gemeindeverwaltung oder zum Standesamt geht, benötigt keine Urkunde für Rentenzwecke, weil die Beglaubigung direkt auf dem Formular die Urkunde ersetzt und die Gebührenfreiheit daher auch nicht für andere Zwecke missbraucht werden kann.
Knut Rassmussenam 11.03.2010 | 15:48
Ich hätte auch Berlin, Darmstadt, Hamburg oder München zitieren können. Was ist eigentlich eine Bestätigung? Düsseldorf ist die einzige Großstadt (n Dorf an der Düssel kenn ich nicht), die ich gefunden habe, die korrekt auf die Kostenfreiheit für Rentenzwecke hinweist. Jetzt sitzen Sie mal im Bürgerbüro und kennen sich nicht im VwVfG oder im SGB X aus ...
Wolfgangam 11.03.2010 | 20:14
Hallo Knut Rassmussen, > Was ist eigentlich eine Bestätigung? Sie sitzen nicht in der Rentensachbearbeitung ?! ;-) Bestätigung ...ist die wesentlich vereinfachte Form einer Beglaubigung im behördeninternen Verkehr. Lediglich in der Form einer 'Bestätigung', dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Weder Zweck, für wen, noch Gebührenhinweise oder gar Siegel müssen da in dem 'Stempel' stehen. In vielen Vordrucken der DRV wird auf diese Form der vereinfachten Beglaubigung/Bestätigung (richtig: Übereinstimmenserklärung) hingewiesen ...und das Sie nicht von Notaren, Rechtsanwälten und ähnlichen Siegelschwingern zulässig ist. Selbst der Pastor in der örtlichen Gemeinde kann das machen - und wird als 'Original' akzeptiert. ...mein 'Bürgerbüro' weiß das, wenn ich mal nicht da bin und hat einen Musterstempel an jedem Arbeitsplatz :-)) Hatte aber auch ein paar Jahre gedauert, sie auf die SGB-Vorgaben einzunorden. Gruß w. PS: Ausnahme, das Standesamt, wo die Urkunde angelegt wurde, kann nicht einfach 'bestätigen', noch beglaubigen - nur Neuausstellung mit Vermerk "Gebührenfrei für Rentenzwecke".
Wolfgangam 11.03.2010 | 20:35
Standesämter ohne Hinweis auf gebührenfreie Urkunden: Der Grund dürfte einfach sein - steht da der Hinweis UMSONST, werden nur noch unter diesem Grund Urkunden angefordert (der Deutsche als solcher besch*ßt ja wo er kann, kann er noch besser als Jammern ;-) Meist findet sich aber auf der Seite der Rentenstelle der Hinweis darauf - muss er nur richtig googlen. Da Hirneinschalten erst an 3. Stelle kommt ... Gruß w.
Knut Rassmussenam 12.03.2010 | 08:36
Ich glaub, wir stehen auf der selben Seite ;-). Ich mach auch einen Bestätigungsvermerk auf ein Abizeugnis fürs BaföG-Amt. Dazu der Hinweis, dass es möglicherweise nicht akzeptiert wird. Das Diskutieren - Mach ich nicht - warum nicht - nur für Rentenzwecke - nun bin ich schon mal hier ... dauert länger, als kopieren und Stempeln. Leider ist speziell hier in Berlin die Grundeinstellung: Wie, für Rentenzwecke? dann fahrn Sie mal zum Fehrbelliner, is ja nur ne halbe Stunde mit der U 7 von hier ...sollen die schön selber machen. ... Und nein, ich bin kein Sachbearbeiter.
Wolfgangam 12.03.2010 | 17:25
JO ...in allem was Sie im Sinne des Bürgers/Versicherten sagen - und wo vollmundiges Verwaltungsversprechen einfach nur 'Berliner ...öhm, dünne Luft' ist. Stempel blau drauf und gut iss - da brechen Andere ob Ihrer 'Vorschriften' einfach zusammen ... Gruß w. PS ...ich hab die Web-Seiten (auch aus anderem Auftrag) durchaus verifiziert - auch die eigene Web-Site. Web-Darstellung als solche und internes Handeln ...tja, wie weit kommt man entgegen, und wo beginnt örtliches Kosten-Nutzen-Denken ;-) ...gleich kommt wieder FALSCHES FORUM, wenn wir den/die nicht hätten ;-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026