Hallo Verzweifelt,
wir haben die Ausführungen zur Kenntnis genommen und gehen davon aus, dass die Behörde Ihre Bitte aufgreifen und die entsprechende Urkunde für die DRV ausstellen wird.
Nach der Grundregel des § 64 Abs.1 Sozialgesetzbuch X werden für die von Behörden der Sozialversicherung durchgeführten Verwaltungstätigkeiten einschließlich des Widerspruchsverfahrens keine Gebühren und Auslagen erhoben.
Sofern Sie weiterhin Schwierigkeiten haben sollten, empfehlen wir Ihnen mit Ihrem Rentenversicherungsträger Vorort in Kontakt zu treten und diesen konkret auf Ihre Situation aufmerksam zu machen. Ein Telefonat dürfte genügen damit Ihnen geholfen wird. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.