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Experten-Antwort

Urlaub

von Erdal Oezter29.05.2016 | 14:38
1248 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin schon länger krank und bekommen Krankegeld. Wie geht wenn Wieder gesund geschriebe wird und ich in Urlaub fahre will. Muss dann vorher erst wieder arbeite gehen oder kann sofort Urlaub mache? danke Erdal

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.05.2016 | 12:22

Da es sich hier ausschließlich um ein Forum der Rentenversicherung handelt, kann ich Ihnen bei Ihrer Frage zum Urlaub leider nicht weiterhelfen.

6 Antworten

Glimpnickelam 29.05.2016 | 14:42
Sie wollen also in Urlaub fahren und sind komischer Weise vorher krank. Und im Urlaub sind Sie natürlich wundersamer Weise kerngesund! Wollen Sie sich nachher auch wieder krank schreiben lassen, hmmmm?
Nahlaam 29.05.2016 | 14:58
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die es verbietet, unmittelbar nach Krankheitsende in den Urlaub zu gehen, oder die vorschreibt, dass zwischen Krankheit und Urlaub eine bestimmte Zahl von Tagen gearbeitet werden muss. Der Arbeitgeber darf, wie bei jedem anderen Urlaub auch, einen beantragten Urlaub unmittelbar nach Krankheit nur in den üblichen Ausnahmefällen verweigern, also bei dringenden betrieblichen Gründen oder zwingend entgegenstehenden Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer (Siehe § 7 Abs. 1 BurlG). Ob der Arbeitnehmer direkt vorher krank war oder nicht, darf dabei - eigentlich -keine Rolle spielen. Wenn der Urlaub schon genehmigt ist und der Arbeitnehmer erst danach bis zum letzten Tag vor dem Urlaub erkrankt, darf der genehmigte Urlaub überhaupt nicht, auch nicht aus den genannten Gründen, widerrufen werden. Die Frage, ob man nach Krankheitsende mindestens einen Tag arbeiten müsse, kommt aber immer wieder auf, und in einigen Betrieben wird es tatsächlich auch so gehandhabt, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer irrtümlich glauben, dass es so sein müsse. Am besten fragen Sie in Ihrem Betrieb bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat nach, wie es bei Ihnen gehandhabt wird.
Erdal Rexam 29.05.2016 | 15:53
Du am besten Urlaub machen in Türkei. Am besten mit Özdemir, dem kleinwüchsigen Türken von Grünen. Am besten dann in Türkei bleiben und dort Frau nehmen. Viel Erfolg.
Angestellte am 29.05.2016 | 17:01
Hallo Sollten Sie nach ihrer Krankschreibung direkt den angesammelten Urlaub nehmen, können Sie fahren wohin Sie wollen. Sie sind dann ja offiziell wieder gesund geschrieben. Nur dann im Anschluss auch arbeiten gehen. Sollten Sie nicht gesund sein und längerfristig krank mit Bezug von Krankengeld muss die Urlaubsreise rechtzeitig vorher mit ärztl. Attest bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden und darf auch nur mit Zustimmung der Kasse angetreten werden. Man muss erreichbar sein, da zB. Termine für Untersuchungen beim MDK anfallen können. Die Reise darf keinen Nachteil für die Genesung bringen. Lassen Sie sich ein ärztl. Attest ausstellen, dass der Reise aus med. Sicht nichts entgegen steht. Während der AU sollten Sie zudem unbedingt ihren Arbeitgeber über den Urlaub informieren. Letztendlich ist dies doch eher eine Frage für das Krankenkassenforum. Gute Besserung
Kotgraupenspasmusiam 29.05.2016 | 16:16
Zitat von Nahla anzeigen
Hallo, bin schon länger krank und bekommen Krankegeld. Wie geht wenn Wieder gesund geschriebe wird und ich in Urlaub fahre will. Muss dann vorher erst wieder arbeite gehen oder kann sofort Urlaub mache?
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die es verbietet, unmittelbar nach Krankheitsende in den Urlaub zu gehen, oder die vorschreibt, dass zwischen Krankheit und Urlaub eine bestimmte Zahl von Tagen gearbeitet werden muss. Der Arbeitgeber darf, wie bei jedem anderen Urlaub auch, einen beantragten Urlaub unmittelbar nach Krankheit nur in den üblichen Ausnahmefällen verweigern, also bei dringenden betrieblichen Gründen oder zwingend entgegenstehenden Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer (Siehe § 7 Abs. 1 BurlG). Ob der Arbeitnehmer direkt vorher krank war oder nicht, darf dabei - eigentlich -keine Rolle spielen. Wenn der Urlaub schon genehmigt ist und der Arbeitnehmer erst danach bis zum letzten Tag vor dem Urlaub erkrankt, darf der genehmigte Urlaub überhaupt nicht, auch nicht aus den genannten Gründen, widerrufen werden. Die Frage, ob man nach Krankheitsende mindestens einen Tag arbeiten müsse, kommt aber immer wieder auf, und in einigen Betrieben wird es tatsächlich auch so gehandhabt, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer irrtümlich glauben, dass es so sein müsse. Am besten fragen Sie in Ihrem Betrieb bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat nach, wie es bei Ihnen gehandhabt wird.
Es ist jetzt wirklich genug mit diesen dummen Trollereien! Hebe dich endlich hinweg, garstiger Geist und verschone uns mit deinen schmutzigen Liedern. Wir wollen diese Trolllieder und dein Gegröle und Geschrei nicht mehr hören! HAU AB JETZT!
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