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Experten-Antwort

Urlaub nach Abbruch der Wiedereingliederung

von maria12.06.2018 | 14:44
565 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Mann war seit Anfang des Jahres krankgeschrieben. Nach einer Reha sollte er eine 3 wöchige Wiedereingliederung machen. Durch die Feiertage har der AG mit zwei Tagen Verspätung der WE zugesprochen. Die WE ist reibungslos verlaufen. Am Abend vor dem letzten Tag der WE hat der AG telefonisch mitgeteilt dass die WE abgebrochen sei. Grund: die WE war zu kurz und der AG befürchtet dass mein Mann wieder krank wird. Mein Mann har noch vor der Erkrankung einen Urlaub gebucht, der AG hat mündlich der Urlaub zugesagt. Der Urlaub sollte eine Woche nach der WE stattfinden. Mein Mann ist bis Freitag krankgeschrieben und den Montag danach soll es in den Urlaub gehen. Meine Frage: Heißt es dass nach Freitag mein Mann wieder arbeitsfähig ist? Die Krankenkasse zahlt ja nur bis Freitag. Was passiert danach? Können wir einfach so in den Urlaub fahren? Der Urlaubsantrag liegt ja dem AG vor. Auch wenn er den nicht unterschrieben hat.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria,

bitte klären Sie bzw. Ihr Ehegatte den Urlaubsanspruch mit dem Arbeitgeber ab, es handelt sich um eine Entscheidung im Arbeitsrecht.

Wenn Ihr Mann wieder arbeitsfähig wäre, müsste er seine Arbeit wieder aufnehmen bzw. fortsetzen.

Sofern die Wiedereingliederung vorzeitig beendet worden wäre, müsste der Kostenträger der Wiedereingliederung (Rentenversicherungsträger oder Krankenkasse?) über den Abbruch informiert werden und entscheiden.

Wir empfehlen dringend eine Rücksprache mit dem Kostenträger der Wiedereingliederung. Danach wird sich das weitere Vorgehen entscheiden.

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1 Antworten

mariaam 12.06.2018 | 16:05
Dankeschön
Deutsche Rentenversicherung
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