Hallo, armer Wicht,
es freut uns, dass Sie eine Erwerbsminderungsrente erstritten haben und Anspruch rückwirkend zuerkannt wurde. Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld KÖNNEN Sie beantragen, allerdings wird dieser Antrag keine Aussicht auf Erfolg haben. Befragen Sie hierzu eventuell den Rechtsbeistand, der Sie vor dem Sozialgericht vertreten hat.
Sollten Sie zukünftig weitere ernst gemeinte Fragen zum Thema Rente haben, sind wir gerne bereit, diese zu beantworten. Bis dahin alles Gute!