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Experten-Antwort

Urlaubs u. Weihnachtsgeld

von Armer Wicht21.02.2020 | 18:06
82 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Forum.Habe erfolgreich meine Em Rente vor dem Sozialgericht erstritten .Bekam jetzt 6 Monate Rückwirkend plus 4% zinsen überwiesen,aber Die DRV hat vergessen mir mein Urlaubs u. Weihnachtsgeld zu überweisen ,muß das extra beantragt werden ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, armer Wicht,

es freut uns, dass Sie eine Erwerbsminderungsrente erstritten haben und Anspruch rückwirkend zuerkannt wurde. Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld KÖNNEN Sie beantragen, allerdings wird dieser Antrag keine Aussicht auf Erfolg haben. Befragen Sie hierzu eventuell den Rechtsbeistand, der Sie vor dem Sozialgericht vertreten hat.

Sollten Sie zukünftig weitere ernst gemeinte Fragen zum Thema Rente haben, sind wir gerne bereit, diese zu beantworten. Bis dahin alles Gute!

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3 Antworten

Kaiseram 21.02.2020 | 18:53
Oh, mal wieder ein Forentroll oder jemand der jahrzehntelang abseits jeglicher Zivilisation gelebt hat? Eher nicht, der wäre vom SG eher zwangseingewiesen worden.
suchenwiam 21.02.2020 | 20:22
Vielleicht ein zugewanderter Österreicher (dort sind Sommer- und Dezember-Zusatzrenten ja üblich)? Alternativ bieten das für Aktionäre, egal in welchem Land, auch Gladstone Investment ($GAIN) und Main Street Capital ($MAIN) an: monatliche Dividenden, im Sommer und Dezember noch um eine "special dividend" erhöht. MAIN will allerdings die Specials runterfahren und lieber monatlich mehr ausschütten. GAIN dagegen hat letzten September wohl festgestellt, dass immer noch zuviel Erträge reinkamen, und also noch eine Special Dividend ausgeschüttet (macht 15/Jahr, und übertrifft damit noch die österreichische Pensionskasse). Finde ich gut, und habe GAIN aus meinen mageren Renteneinkünften nachgekauft...
Fremdoam 21.02.2020 | 21:00
Es wurde nicht vergessen und Sie brauchen auch nichts beantragen, da derartiges nicht existent ist. Es gibt kein Urlaubs-oder Weihnachtsgeld bei EM-Rente!
Deutsche Rentenversicherung
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