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Experten-Antwort

Urlaubsabgeltung

von Margret12.11.2013 | 15:29
2481 Ansichten
10 Antworten

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Habe eine Urlaubsabgeltung bekommen.Bin Seit 2011 krank bekomme seit 01/12 volle Erwerbsminderungsrente habe zum 10/12 gekündigt weil ich nicht mehr diesen Beruf ausüben kann und im November die Auszahlung bekommen.Muss ich jetzt die Rente zurück zahlen?

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 13.11.2013 | 07:16

Sie werden Ihre Rente (zumindest wohl teilweise) zurückzahlen müssen, weil nach § 96a SGB VI auch einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (dazu gehört auch eine Urlaubsabgeltung) als Hinzuverdienst gilt und Ihr Beschäftigungsverhältnis im Zeitpunkt des Rentenbeginns noch bestanden hat. Für den Monat der Auszahlung (also im November) wird geprüft, ob und ggf. welche Hinzuverdienstgrenzen Sie mit der Urlaubsabgeltung überschreiten und die Rentenhöhe für diesen Monat neu festgestellt.

Experten-Antwortam 13.11.2013 | 14:46

Hallo Na so was,

Hinzuverdienst wird nicht einfach 1:1 von der zustehenden Rente abgezogen. Für jeden Rentner werden Hinzuverdienstgrenzen ermittelt, bis zu denen man verdienen darf, ohne das die Rente gekürzt wird, bzw. man nur noch einen entsprechenden Anteil der Rente ausgezahlt bekommt.

Die individuellen Hinzuverdienstgrenzen stehen im Rentenbescheid.

In welcher Höhe die Rente bei einer Urlaubsabgeltung von 1600 Euro noch zu Auszahlung kommt, läßt sich daher nicht sagen, wenn man die individuellen Hinzuverdienstgrenzen des Rentner nicht kennt.

Maßgebend sind übrigens Bruttobeträge.

Experten-Antwortam 13.11.2013 | 15:34

Hallo Margret,

schauen Sie in die Anlage 19 Ihres Rentenbescheides. Dort können Sie nachlesen, in welcher Höhe der Anspruch auf Rente noch besteht, wenn Sie eine Urlaubsabgeltung von 2000 Euro erhalten.

Sie können sich auch ganz individuell in einer unserer Auskunft- und Beratungstellen informieren.

7 Antworten

Sozialröchler?am 13.11.2013 | 02:39
Wurde das Beschäftigungsverhältnis vor Rentenbeginn beendet und wird hieraus nach Rentenbeginn einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. eine Urlaubsabgeltung) erzielt, liegt kein Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB VI vor. Es handelt sich nicht um ein Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis, das nach Rentenbeginn bestanden hat. Das ist bei Ihnen offenbar jedoch nicht der Fall. Daher ist die Anrechnung nach § 96a SGB VI vorzunehmen. Mehr dazu unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Margretam 13.11.2013 | 15:27
Das ist nicht gerade toll bin gestraft mit einer Krankheit und dann noch dass .Wenn ich das richtig verstehe bekomme ich das nur für den Monat November verrechnet? Wenn ich z.b jetzt 900 Euro Rente bekomme und ich eine Urlaubsabgeldtung von 2000 Euro bekomme sieht es aber schlecht aus dann muss ich ja die Rente komplett zurück zahlen :-(
Na so wasam 13.11.2013 | 13:48
Was nützt einem denn dann eine Urlaubsabgeltung ? Da kann der AG doch direkt an die DRV überweisen. Da wird einem trotz Krankheit das einem zustehende in Gänze abgezogen. Wo ist da der Sinn ? Angenommen ich bekomme 1500 Euro Rente. Urlaubsabgeltung würde Netto 1600 Euro betragen. Dann bekäme ich nur 100 Euro mehr als normal raus ?
Sozialröchler?am 13.11.2013 | 22:40
Ja, Sie verstehen das richtig. Das hat den Vorteil, dass bei hohen Beträgen einer Einmalzahlung nur eine Monatsrente betroffen ist. Ob und in welcher Höhe die Rente vermindert wird, hängt vom Betrag der Einmalzahlung und der Höhe der individuellen Hinzuverdienstgrenzen ab. Die gesetzlichen Bestimmungen macht die Deutsche Rentenversicherung nicht selbst, sondern der Deutsche Bundestag. Wenden Sie sich an Ihren Bundestagsabgeordneten, wenn Sie das nicht so toll finden.
Margretam 16.11.2013 | 10:11
Nein toll finde ich das nicht .wenn sie betroffen wären fänden sie es auch nicht toll.Aber genauso weiß ich das ich nichts dran ändern kann.Und ich habe ja auch kein Groll gegen irgendein Schreiber der antworten gibt. -:)
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