Weil Arbeitsrecht nicht Inhalt dieses Forums ist, schließen wir den Thread in der Gewissheit, dass nette User dem Fragesteller dennoch ein paar Tipps geben konnten.
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Ihr Admin
Danke für die Berichtigung!! Immer diese Jahreswechselzahlenverwechslungen :-)Ein Urlaubsanspruch, der wegen langer Krankheit nicht genommen werden konnte, verfällt spätestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Der Urlaub aus 2018 ist also schon sehr vage... (Verfall eigentlich zum 31.03.2019)Das ist nicht richtig - der Urlaub aus 2018 verfällt ggf. am 31.03.2020. Sind also noch ein paar Tage ...
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