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Experten-Antwort

Urlaubsabgeltung bei EMR

von Freddy05.07.2022 | 15:10
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3 Antworten

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Hallo, ich beziehe z.Zt. die volle Erwerbsminderungsrente. Ich habe mein ruhendes Arbeitsverhältnis zum 30.6.gekündigt, da ich sonst meine Urlaubsabgeltung nicht bekommen hätte. Jetzt hat der Arbeitgeber diese endlich überwiesen. Meine Frage: wird mir nun die EMR gekürzt? (Der Betrag liegt über 6.300,--) Leider kann ich telefonisch die Rentenversicherungsanstalt seit Tagen nicht erreichen, um den "Hinzuverdienst" zu melden. Soll ich das schriftlich machen oder abwarten, bis man mir ein Formular zur Spitzrechnung von selbst zuschickt? Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Freddy,

Änderungen in Ihren Einkünften (z.B. Hinzuverdienst) sind von Ihnen an den Rentenversicherungsträger zu melden. Sie können dies zunächst formlos erledigen. Daraufhin wird der Rentenversicherungsträger das entspechende Einkommen ermitteln und Ihnen einen Bescheid mit der Prüfung des Hinzuverdienstes zusenden.

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2 Antworten

Peter T. Man kündigtam 05.07.2022 | 15:25
Man kündigt nicht ein ruhendes AV. Was machen Sie, wenn die EMR mal nicht verlängert wird? Die Urlaubs Tage werden auch bei einem ruhenden AV weiter gesammelt. Mind. 20 pro Jahr und bei Schwerbehinderung noch die 1 Woche dazu (wenn man 5 Tage Woche hat). Und das auf 15 Monate rückwirkend. Jetzt haben Sie keinen Job mehr und die Urlaubsabgeltung wird als Hinzuverdienst auf die Rente angerechnet, da die Rente schon läuft. Naja, kenne natürlich nicht alle Hintergründe, warum das so entschieden wurde aber der AG wird sich sicher freuen, dass es so gelaufen ist...
Abschlägeam 05.07.2022 | 15:51
Hallo Freddy, die Mitteilung muss umgehend erfolgen, siehe auch Hinweise im Rentenbescheid. Sie können dafür auch das online-Kontaktformular benutzen und dort gleich die Abrechnung Ihres AG zur Urlaubsabgeltung als PDF mit anhängen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Kon… Wenn Ihre Urlaubsabgeltung z.B. 8.500 EUR beträgt und Sie in diesem Jahr keine weiteren Einkünfte haben (z.B. einen Minijob), werden hiervon 6.300 EUR abgezogen = 2.200 EUR. Dieser Betrag wird durch 12 geteilt und hiervon dann 40 % errechnet. Um diesen Betrag wird Ihre EM-Rente des Jahres 2022 monatlich gekürzt. Wenn Ihre EM-Rente erst z.B. im April 2022 begonnen hat, beginnt der 'Jahreszeitraum' auch erst am 1.4., und es würden dann die Rentenmonate 4-12 gekürzt. Da dies aber ja erst nach Vorlage der Abrechnung berechnet werden kann (bzw. Bekanntabe des Einkommens), verschiebt sich der Minderungszeitraum entsprechend dann auch noch in das nächste Jahr. In dem Sie aber grundsätzlich dann wieder einen 'neuen' Freibetrag für das gesamte Jahr erhalten. Gern auch nochmal nachlesen in der Broschüre der DRV https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Einen schönen Abend und alles Gute!
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