Hallo Freddy,
die Mitteilung muss umgehend erfolgen, siehe auch Hinweise im Rentenbescheid. Sie können dafür auch das online-Kontaktformular benutzen und dort gleich die Abrechnung Ihres AG zur Urlaubsabgeltung als PDF mit anhängen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Kon…
Wenn Ihre Urlaubsabgeltung z.B. 8.500 EUR beträgt und Sie in diesem Jahr keine weiteren Einkünfte haben (z.B. einen Minijob), werden hiervon 6.300 EUR abgezogen = 2.200 EUR. Dieser Betrag wird durch 12 geteilt und hiervon dann 40 % errechnet. Um diesen Betrag wird Ihre EM-Rente des Jahres 2022 monatlich gekürzt.
Wenn Ihre EM-Rente erst z.B. im April 2022 begonnen hat, beginnt der 'Jahreszeitraum' auch erst am 1.4., und es würden dann die Rentenmonate 4-12 gekürzt.
Da dies aber ja erst nach Vorlage der Abrechnung berechnet werden kann (bzw. Bekanntabe des Einkommens), verschiebt sich der Minderungszeitraum entsprechend dann auch noch in das nächste Jahr. In dem Sie aber grundsätzlich dann wieder einen 'neuen' Freibetrag für das gesamte Jahr erhalten.
Gern auch nochmal nachlesen in der Broschüre der DRV
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Einen schönen Abend und alles Gute!