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Experten-Antwort

Urlaubsabgeltung - Rentenstreichung einmalig oder mehrmalig

von Hannelore17.02.2017 | 09:39
1442 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag, ich hätte an das Forum eine Frage bezüglich einer höheren Einmalzahlung. Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente und bekomme noch eine Urlaubsabgeltung ausbezahlt. Diese beträgt ca. 6500 € Brutto, meine Rente Brutto 1100 Euro. Wenn meine Rente wegen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen im Monat der Auszahlung gestrichen wird, was ist dann im nächsten Monat? Wird dann nochmal etwas einbehalten, das der Betrag ja um ein Mehrfaches die Hinzuverdienstgrenze überschreitet? Oder bleibt es bei der einmaligen Streichung der Rente in dem Monat der Auszahlung? Vielen Dank im Voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.02.2017 | 10:46

Hallo Hannelore,

nach derzeit geltendem Hinzuverdienstrecht wird die Brutto-Einmalzahlung ausschließlich im Kalendermonat der Auszahlung als Hinzuverdienst berücksichtigt, sofern das Beschäftigungsverhältnis bei Rentenbeginn noch bestand und nicht durchgehend geruht hat. Letzteres kann der zuständige Rentenversicherungsträger nur im konkreten Einzelfall prüfen.

Ergibt sich aufgrund der Höhe der Einmalzahlung im Kalendermonat der Auszahlung eine Nullrente, wird ab dem folgenden Kalendermonat wieder die Vollrente gezahlt, sofern kein weiterer Hinzuverdienst vorliegt.

2 Antworten

Lisaam 17.02.2017 | 09:50
Es bleibt bei einmaliger Rückzahlung,bezogen auf den Monat der Auszahlung. Auszahlung Urlausgeld war bei mir aber netto nicht brutto. Gruß Lisa
Hanneloream 17.02.2017 | 14:24
Vielen herzlichen Dank für die Information, das hat mir sehr weitergeholfen.
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