Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Urlaubsanspruch?

von Tim Herne09.02.2014 | 14:53
1208 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, folgender Sachverhalt, ich bin aufgrund einer psychischen Erkrankung seid mehr als 2 Jahren Krank, die ersten 18 Monate über die Krankenkasse, mit einigen Tagesklinik Aufenthalten. Nach 18 Monaten wurde ich ausgemustert, nahtlos bin ich in eine Medizinische/später Berufliche Reha gekommen die über einige Monate geht. Ich befinde mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis,-es kann sein das ich Ende der Reha einen Arbeitsplatzwechsel mache. Meine Frage nun. Ich habe gelesen laut Europäischer Rechtsprechung das man dem Arbeitgeber gegenüber bei Krankheit 15 Monate Rückwirkend Urlaubsansprüche stellen kann. Wie verhält sich das in einer 6 Monatigen Medizinischen Reha, von der Reha her darf ich in dieser Zeit keinen Urlaub nehmen, daher Frage ich mich ob mein Jahresurlaubskonto weiter mitläuft oder diese 6 Monate bei meinen Arbeitgeber nicht berücksichtigt werden. Später in der Beruflichen Reha habe ich über die Einrichtung Urlaubsanspruch, ich denke aufgrund möglicher Doppelansprühe wächst mein Urlaubskonto in dieser Zeit beim Arbeitgeber nicht?, ist das richtig? mfg Tim Herne

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Fragen betreffen das Arbeitsrecht. Fragen aus diesem Rechtsgebiet können in diesem Forum leider nicht beantwortet werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Gürteltieram 09.02.2014 | 17:57
das würde mich auch interessieren
KSCam 09.02.2014 | 18:03
Ist aber kein Rententhema, sondern betrifft das Arbeitsrecht. Daher sind Sie im Rentenforum falsch.
Richteram 10.02.2014 | 08:29
Mich verwundert das ihr AG Sie nicht längst schon gekündigt hat... Ist in der heutigen Zeit selten das es so läuft. Oder aber Sie arbeiten im ÖD. Dann wäre das klar.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026