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Experten-Antwort

Urlaubsanspruch für Entbindung?

von Sascha Becker28.06.2019 | 11:47
107 Ansichten
4 Antworten
Hallo, zurzeit nehme ich in Vollzeit eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben war. Nun soll meine Frau noch diesen Monat unseren Sohn entbinden und deshalb ist meine Frage ob mir für diesen Tag Urlaub zusteht bzw. wie lange mir Urlaub zusteht? Mir wurde am Anfang gesagt es wären 2 Tage Sonderurlaub mit drin aber nirgendwo steht etwas darüber. Meine Leistung zur Teilhaben soll zwischen 6 - 9 Monate laufen. Vielen Dank

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 28.06.2019 | 13:41

Hallo Sascha Becker,

für die Niederkunft der Ehefrau/Lebenspartnerin wird das Übergangsgeld während einer Maßnahme als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für einen Kalendertag weitergezahlt. Bitte wenden Sie sich unmittelbar an Ihren Bildungsträger. Dieser sollte die entsprechenden Regelungen aus § 65 SGB IX grundsätzlich kennen.

Experten-Antwortam 01.07.2019 | 08:47

Hallo Sascha Becker,

für den Urlaubsanspruch während der Leistung ist nach § 52 SGB IX das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) entsprechend anzuwenden, soweit in den Konzepten der Bildungsträger keine andere Regelung vorgesehen ist.

Neben der Arbeitsbefreiung unter Wegfall der Vergütung gibt es Fälle, in denen der Arbeitnehmer von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit ist, aber seinen Vergütungsanspruch behält. So gewährt § 616 BGB dem Arbeitnehmer die Fortzahlung des Entgelts in Fällen, in denen er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit (je nach Beschäftigungsdauer können dies 1 Tag bis max. 2 Wochen sein) wegen eines in seiner Person liegenden Grundes ohne Verschulden die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht erbringen kann.

Diese Vorschrift ist nicht zwingend, d.h. sie kann durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag vollständig ausgeschlossen werden. Auch ist es möglich, bestimmte Einzelfälle zu vereinbaren, in denen eine Freistellung gegen Fortzahlung der Vergütung erfolgt. Für andere Fälle gibt es dann keinen bezahlten Sonderurlaub.

Ein Beispiel hierfür ist § 29 TVöD, der in seinem Absatz 1 folgende Regelungen trifft:

1) 1 Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts... von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:

a) Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des

Lebenspartnerschaftsgesetzes ein Arbeitstag,

Mit anderen Worten bei der Fortzahlung des Übergangsgeld bei Niederkunft der Ehefrau handelt es sich bereits um Sonderurlaub.

2 Antworten

Sascha Beckeram 28.06.2019 | 13:45
Okay danke erstmal. hab ich den abgesehen von der Entbindung die Möglichkeit auf Urlaub? nicht das ich Ihn jetzt brauche aber ich bin verwirrt weil am Anfang gesagt wurde das wir auch die Möglichkeit haben 2 Sonderurlaubstage zu nehmen. Danke
Sascha Beckeram 28.06.2019 | 13:45
Okay danke erstmal. hab ich den abgesehen von der Entbindung die Möglichkeit auf Urlaub? nicht das ich Ihn jetzt brauche aber ich bin verwirrt weil am Anfang gesagt wurde das wir auch die Möglichkeit haben 2 Sonderurlaubstage zu nehmen. Danke
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