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Urlaubsgeld trotz antrag auf Teilhebe

von jasmin-6402.06.2008 | 14:10
1190 Ansichten
4 Antworten

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Kurze Frage:Ausgesteuert, krank seit o7, Antrag auf Teilhabe bei DRV läuft,Arbeitsstelle noch vorhanden,Krankengeld vom Arbeitsamt.Frage steht mir trotzdem Weihnachts.- und Urlaubsgeld von Firma zu.Bin ja noch Angestellt und nicht Gekündigt worden...

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.06.2008 | 14:16

Bitte klären Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber ab.

3 Antworten

Frank Morrisam 02.06.2008 | 17:35
Ob Sie einen Antrag auf Teilhabe gestellt haben ist in diesem Zusammenhang nicht relevant. Eine Frage dier hier niemand konkret beantworten kann , da es sich um Tarifvertragliche Dinge handelt und niemand Ihren Arbeits-sowie Tarifvertrag kennt. Im Normalfall sind Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld rein freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers und können jederzeit - wenn nicht durch einen Tarifvertrag zeitlich gebunden oder Ihnen im Arbeitsvertrag beide Zahlungen dauerhaft zugesichert wurden - wieder entzogen werden. Ebenfalls sind beide zusätzliche Entgelde als Leistungszuschlag anzusehen und da Sie seit 2007 nicht mehr gearbeitet haben, ist hier die Grundlage dafür eigentlich entfallen. Empfehle Ihnen Ihren Betriebsrat ( falls ihre Firma einen hat ) zu befragen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht oder an einen Sozialverand zu wenden.
Hermiam 03.06.2008 | 11:47
Hallo jasmin-64, Ihr Problem interessiert mich. Wenn man ausgesteuert ist, Arbeitsstelle ist vorhanden (ungekündigt) und krank wird, übernimmt das Arbeitsamt die "Krankengeldzahlung" (mal davon ausgehend, dass keiner, auch Arbeitgeber nicht mehr zahlen muss)? Also sozusagen als Überbrückung bis zu einer Entscheidung der DRV? Handelt es sich hier um den § 125 SGB III als Grundlage?
jasmin-64am 07.06.2008 | 20:10
ja nach § 125 SGB 3
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