Hallo Ralf,
es würde sich hierbei um eine Einmalzahlung handeln.
Einmalzahlungen sind alle Zahlungen, die nicht monatlich erfolgen. Hierzu gehören zum Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Tantiemen oder Mehrarbeitsvergütung. Sie sind als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn sie
– Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV sind und
– aus einem Arbeitsverhältnis stammen, das nach Rentenbeginn noch bestanden hat.
Vor Renteneintritt wird i. d. R. jedoch das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst und die Urlaubsabgeltung einmalig ausgezahlt.