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Experten-Antwort

Urlaubsgeldabgeltung

von Ralf.04.01.2017 | 10:50
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7 Antworten

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Wäre es zulässig eine Urlaubsgeldabgeltung für 2 Jahre ( Ca 9000 für 70 Tage) auf 2 Jahre verteilt auszahlen zu lassen um unter 6300.- pro Jahr zu liegen? Danke schon mal.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ralf,

es würde sich hierbei um eine Einmalzahlung handeln.

Einmalzahlungen sind alle Zahlungen, die nicht monatlich erfolgen. Hierzu gehören zum Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Tantiemen oder Mehrarbeitsvergütung. Sie sind als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn sie

– Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV sind und

– aus einem Arbeitsverhältnis stammen, das nach Rentenbeginn noch bestanden hat.

Vor Renteneintritt wird i. d. R. jedoch das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst und die Urlaubsabgeltung einmalig ausgezahlt.

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6 Antworten

Ralf.am 04.01.2017 | 13:53
Hallo Experte, Das Arbeitsverhältnis ruht seit Eintritt der Befr. EM Rente. Könnte bei Kündigung die Abgeltung in 2 Einmalzahlungen über 2 Jahre erfolgen?
Richteram 04.01.2017 | 16:00
Bei einer befristeten EM-Rente besteht noch kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung.Warum wollen Sie denn kündigen?Ein ruhendes Arbeitsverhältnis ist nicht die schlechteste Lösung,gerade weil die EM-Rente ja noch nicht auf Dauer gewährt wird.Sollten Sie tatsächlich kündigen und die Urlaubsabgeltung vorgenommen werden ist es Zuverdienst.So oder so wird es wahrscheinlich auf die EM-Rente angerechnet werden.Das Schlimmste was dabei passieren kann ist,daß Sie einen Monat keine Rente ausbezahlt bekommen.Ob sich das durch Splitting vermeiden läßt,wage ich zu bezweifeln,da Urlaubstage schon richtig was wert sein können.Ob sie nun 2 mal nur eine halbe Rente nicht ausbezahlt bekommen óder einmal eine Ganze läuft auf dasselbe hinaus.
Ralf.am 04.01.2017 | 16:07
Das läuft doch nicht aufs selbe raus?? Hinzuverdienstgrenze ist ab 1.7.17 jährlich 6300.- Bei zu erwartenden 9000.- wäre bei Auszahlung über 2 Jahre keine Überschreitung der Grenze bei Auszahlung über ein Jahr wäre ich ja 2700.- drüber!
Ralf.am 04.01.2017 | 16:27
Ab 1.7. 17 wird jährlich abgerechnet!!
Richteram 04.01.2017 | 16:25
Die Hinzuverdienstgrenze zählt monatlich,weil Sie die Abgeltung in dem Monat zugrechnet bekommen wo auch die Abgeltung vorgenommen wird.Der lag schon immer bei 450 euro mal 12 plus 2 mal doppelte Überschreitung,macht nach Adan Riese 6300 Euro.Also nicht wirklich neu.Aber wie gesagt es zählt der Monat,in dem Sie die Auszahlung erhalten.
Ralf.am 05.01.2017 | 10:20
Lieber Experte, Ist es nun zulässig eine Urlaubsgeldabgeltung in 2 Raten auszahlen zu lassen? Z. B 1.7.2017 4500.- und 1.1.2018 4500.-
Deutsche Rentenversicherung
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