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Urteil BSG:B 4RS 4/06R v.23.8.07

von juschka23.10.2007 | 11:01
1500 Ansichten
7 Antworten
Mit Datum vom 13.9.07 wurde mir mitgeteilt, dass das BSG-Urteil noch nicht ausgewertet ist. Wie ist der gegenwärtige Stand und gibt es schon Antragsformulare?

7 Antworten

Nicoleam 23.10.2007 | 11:27
Um was für ein Urteil handelt es sich dabei?
Batrixam 23.10.2007 | 11:42
An der Anschrift Ihrer zuständigen Stelle hat sich durch die Umstrukturierung der Rentenversicherung nichts geändert
sabam 23.10.2007 | 11:44
Die aktuellen Bezeichnungen und Adressen finden sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_12036/SharedDo…
Rentenüberprüferam 23.10.2007 | 12:09
Es macht keinen Sinn, sich in diesem Zusammenhang erneut an die DRV oder den Zusatzversorgungsträger zu wenden. Entscheidend ist, dass Sie Antrag auf Berücksichtigung der JEP gestellt haben, was ja offensichtlich der Fall ist. Wegen der Tragweite des Urteils wird zunächst erst mal eine Abstimmung zwischen allen Rentenversicherungsträgern vorgenommen und dann möglicherweise in Revision gegangen. Da können noch Monate und Jahre vergehen. Wenn letztlich zu Ihren Gunsten entschieden wurde, erhalten Sie auch eine Information und Neuberechnung, wenn Sie dazu dem Versorgungsträger die erforderlichen Angaben zur jeweiligen Höhe der gezahlten JEP mitgeteilt haben. Würde mich zunächst um die Beschaffung dieser Angaben bemühen und sie ihm nachreichen.
juschkaam 23.10.2007 | 11:22
Welches ist die zuständige Stelle? Bisher war hierfür die Stelle für Sonderversorgungssysteme der ehem.DDR in der Hirschberger Str. zuständig. Wie ist die Adresse jetzt - nach der Vereinheitlichung der Rentenversicherungen?
juschkaam 23.10.2007 | 11:33
Es geht dabei um die evtl. Einbeziehung von Jahresendprämien in die Rentenformel.
R t Bam 24.10.2007 | 07:41
Morgen, ich kann Ihne gerne Kistenweise Antragsvordrucke schicken.Sagen Sie mir Bitte nur für welchen Zweck Sie Vordrucke benötigen.
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