Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Urteil wg. Abschlag

von Nichtverstanden04.12.2008 | 12:56
1767 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

"Die dauerhafte Kürzung der Leistungen für Frührentner ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Anspruch auf Rente in voller Höhe haben danach nur Arbeitnehmer, die das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht oder 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben." Ich bin männlich, Jahrgang 1946, ohne Behinderung. Habe per heute 47 Jahre lückenlos Pflichtbeiträge. Kann ich nun doch ohne Abschlag früher in Rente gehen?

9 Antworten

Rosannaam 04.12.2008 | 13:08
Mit Jahrgang 1946 - JA. Altersrente für langjährig Versicherte ab vollendetem 63. Lebensjahr OHNE Abschlag! MfG Rosanna.
B´sonam 04.12.2008 | 13:15
Das glaube ich nicht.... AR für langjährig Versicherte gibts mit 63 definitiv nicht OHNE Abschlag.
Rosannaam 04.12.2008 | 13:21
Ich glaub es nicht! Ich falle doch immer wieder darauf rein, weil in meiner Tabelle der Jahrgang 1946 (noch) nicht aufgeführt ist! Sie haben natürlich Recht, mit 63 UND Abschlag (24 Mon. x 0,3 %=) 7.2 %.
B´sonam 04.12.2008 | 13:37
Liebe Rosanna, sie sind eine der wenigen Forumsteilnehmer, bei der ich mir 100%ig sicher bin, dass das ein kleiner Lapsus und kein wissensbedingter Fehler war ;-) Noch einen schönen Arbeitstag .
Rosannaam 04.12.2008 | 13:46
Danke, gleichfalls. Ärgert mich aber trotzdem selbst, wenn ich eine falsche Antwort gebe. Schön, wenn man es mir dann nachsieht. ;-))
Johannam 04.12.2008 | 15:14
Hallo zusammen, anscheinend haben die meisten schon vergessen, dass die berühmten "45 Jahre" schon mal eine Rolle gespielt haben und nicht erst seit Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr, sondern bei der Altersrente wegen Alo für Jahrgänge vor 1942( § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SGB VI). Die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift wurde bereits durch das BSG am 25.02.2004 festgestellt und jetzt nochmals bestätigt.
Nichtverstandenam 04.12.2008 | 16:03
Dank für alle Antworten. In dem Beitrag von "Fragender" war eben sogar ein Hinweis auf Korrektur der TAGESSCHAU. Also haben die dort auch nicht alles verstanden.
Udoneam 04.12.2008 | 20:56
Hallo. ich möchte nur mitteilen das ich bei 46,5 Jahre Pflichtbeiträge noch Abzüge von 3,6% habe, weil ich mit 64 in Rente gegangen bin.Was ich auch nicht korrekt finde.
Rosannaam 05.12.2008 | 10:20
WAS ist schon "korrekt"? Wenn Sie nicht zu dem Personenkreis der VOR dem 01.01.1942 Geborenen gehören, bestand nun mal kein Vertrauensschutz TROTZ 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten. Ich finde es auch nicht so lustig, dass ab Jahrgang 1952 die Altersrente für Frauen gestrichen wurde, weil ich darunter falle, aber bei Beschäftigungsbeginn damit gerechnet habe. So sind nun mal die Gesetze. Es ist RECHT, aber nicht immer GERECHT! ;-))
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026