Hallo Brigitte Schultz,
eine Zusammenrechnung der Rentenansprüche in verschiedenen Ländern erfolgt nicht. Sie erhalten später aus den jeweiligen Ländern separate Leistungen.
Aufgrund der Verordnungen im Sozialversicherungsabkommen mit den USA werden die dortigen Arbeitszeiten, aber bei den Voraussetzungen der Mindestversicherungszeit ( z.B. 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten) mitgerechnet.