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Experten-Antwort

V0030 Antrag auf Versicherungspflicht

von 5 vor 1222.05.2019 | 15:07
219 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn man länger als 6Wochen krank bezahlt man als privat Versicherter keine Beiträge mehr wenn man das aber weiter möchte und damit den Antrag V0030 auf Versicherungspflicht ausfüllt, ist mir eins unklar. da steht unter Punkt 3 muss man folgendes angeben: Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit oder Teilnahme an Leistung zur medizinischen Rehabilitation wen ich noch nicht weiß wie lange ich krank sein werde was gebe ich da an ? - Ab ist das Datum der ersten AU oder nach 6 Wochen ? und wenn ich noch nicht sagen kann wie lange dann „bis laufen“ eintragen ? - Dann soll eine ärztliche Bescheinigung anbei über die AU, auch dazu die Frage wenn noch nicht klar ist wie lange man krank ist wie füllt man das aus ? Also man hat ja nur AU Bescheinigungen für den Zeitraum bis man den Antrag einreicht, danach ist man ja ggf weiter krank. Danke an alle/ die Experten für die Beantwortung

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Unter Ziffer 3 ist unter zunächst einmal der Beginn der Arbeitsunfähigkeit einzutragen. Das Endedatum kann offen bleiben.

Die Dauer der Versicherungspflicht bezieht sich auf das Ende der Lohnfortzahlung. Die Beitragspflicht des Arbeitsentgelts endet hier. Der Arbeitgeber gibt regelmäßig dann eine Unterbrechungsmeldung ab, so dass der Rentenversicherungsträger nach einer kleinen Weile das auch in Ihrem Versicherungskonto erkennen kann. Damit sollte sicher gestellt sein, dass die Versicherungspflicht zu dem korrektem Zeitpunkt beginnt.

Vor einer Antragstellung können Sie aber gern auch noch den Rat der Kolleg*inn*en im Auskunfts- und Beratungsdienst in Anspruch nehmen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sie erhalten einen Bescheid über die Versicherungspflicht. Beiträge sind dann von Ihnen zu überweisen. Der Träger prüft dann die Dauer der Versicherungspflicht nach den vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

11 Antworten

5 vor 12 am 22.05.2019 | 15:42
Ok mit V0031 bin ich leider nicht eindeutig klar gekommen. Also erster Tag der AU nicht nach 6Wochen ? Dann schreib ich anbei das die AU Bescheinigungen nachgereicht werden. Danke
Helferam 22.05.2019 | 15:33
Die entsprechenden Erläuterungen finden Sie in Formblatt V0031. Wenn die AU noch läuft, schreiben Sie bis laufend und reichen das Ende mit den entsprechenden ärztlichen Bescheinigungen nach.
5 vor 12am 22.05.2019 | 16:11
Noch Mal , weil immer noch unklar die Frage, unter Punkt 3 Zeitraum der AU ist Anfang der AU oder erst nach 6 Wochen ? Da man da ja auch keine Beiträge mehr automatisch zahlt. Und unter Punkt 4.1 war ich versichert bis ....Datum ab wann man keine Gehalt mehr bekommt, also 43. Tag der AU ? Bitte um Antwort, stehe gerade auf dem Schlauch und komme nicht weiter. Die Krankheit macht erschwert gerade sehr die Konzentration bitte um Verständnis.
5 vor 12am 22.05.2019 | 17:44
Bitte um Experten Antwort please
k-o-ram 22.05.2019 | 17:54
Zitat von 5 vor 12 anzeigen
Also wenn du so schnell und am Ende noch verbindlich eine Antwort haben willst, dann bist du hier falsch und solltest z.B. eine Beratungsstelle aufsuchen. Die Experten machen das hier nicht "Hauptberuflich" und antworten relativ zeitnah, jedoch wohl nicht wirklich sofort wenn man danach ruft. Ansonsten sind die Ausfüllhinweise zu den Formularen doch schon ziemlich eindeutig. H.
5 vor 12am 22.05.2019 | 17:58
Ja da haben sie recht. Ich übe mich nun in Geduld und warte. Ggf kann das ja Jemand beantworten, der besser mit V0031 zurecht kommt oder eben dann sehr gerne die Experten. Danke für die Mühe und Verständis
W°lfgangam 22.05.2019 | 21:43
Hallo 5 vor 12, die Frage wird letztendlich sein, ob eine (ziemlich teure) Pflichtversicherung (rechnet sich das?) überhaupt notwendig sein muss, um einen vielleicht überschaubaren Zeitraum mit 'Luft'/Lücke im Rentenkonto einfach so stehen zu lassen. Dafür benötigen Sie eine individuelle Beratung. Termin/auch online, mit diesem speziellen Beratungswunsch reicht schon, um etwaige Fristen zu sichern/Beiträge noch nachzahlen zu können. Gruß w.
5 vor 12 am 23.05.2019 | 09:30
Danke für den Hinweis, leider bin ich nicht in der Lage einen Termin wahr zu nehmen, wie gesagt aus gesundheitlichen Gründen.Mach hier alles aus dem Krankenbett..... Das Formular ist fertig ausgefüllt, ich muss halt nur noch wissen was ich eintrage im besagten zwei Feldern. Daher wäre ich sehr Dankbar wenn man mir hier helfen kann! Also ich wiederhole meine Frage noch Mal und bitte um Antwort. Im V0030 unter Punkt 3 Zeitraum der Au ist Anfang AU ? Oder erst nach 6Wochen ( da man da ja auch keine Beiträge mehr automatisch zahlt ) Und unter 4.1 war ich versichert bis...Datum ab wann man kein Gehalt mehr bekommt also 43.Tag der AU ?
chiam 23.05.2019 | 10:27
Meiner Meinung nach der Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Ich hätte aber noch eine salomonische Lösung anzubieten: Schreiben Sie doch einfach ausdrücklich hin „arbeitsunfähig seit …, keine Entgeltfortzahlung mehr seit …“; dann kann sich jeder das Gewünschte heraussuchen, und es gibt keine Mißverständnisse.
5 vor 12am 23.05.2019 | 11:24
Das ins Formular was abändern ist nicht gerne gesehen, weiß denn niemand genaues ? Experten zB ?
5 vor 12am 23.05.2019 | 13:06
Danke wie fordert die Rentenkasse dann das Geld ein bw erhält der Antragsteller dann eine schriftliche Info wo , wann, wieviel zu überweisen ist ? Und es endet dann automatisch mit Lohnfortzahlung?
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