Unter Ziffer 3 ist unter zunächst einmal der Beginn der Arbeitsunfähigkeit einzutragen. Das Endedatum kann offen bleiben.
Die Dauer der Versicherungspflicht bezieht sich auf das Ende der Lohnfortzahlung. Die Beitragspflicht des Arbeitsentgelts endet hier. Der Arbeitgeber gibt regelmäßig dann eine Unterbrechungsmeldung ab, so dass der Rentenversicherungsträger nach einer kleinen Weile das auch in Ihrem Versicherungskonto erkennen kann. Damit sollte sicher gestellt sein, dass die Versicherungspflicht zu dem korrektem Zeitpunkt beginnt.
Vor einer Antragstellung können Sie aber gern auch noch den Rat der Kolleg*inn*en im Auskunfts- und Beratungsdienst in Anspruch nehmen.
Sie erhalten einen Bescheid über die Versicherungspflicht. Beiträge sind dann von Ihnen zu überweisen. Der Träger prüft dann die Dauer der Versicherungspflicht nach den vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Die entsprechenden Erläuterungen finden Sie in Formblatt V0031.
Wenn die AU noch läuft, schreiben Sie bis laufend und reichen das Ende mit den entsprechenden ärztlichen Bescheinigungen nach.
Noch Mal , weil immer noch unklar die Frage,
unter Punkt 3 Zeitraum der AU ist Anfang der AU oder erst nach 6 Wochen ?
Da man da ja auch keine Beiträge mehr automatisch zahlt.
Und unter Punkt 4.1
war ich versichert bis ....Datum ab wann man keine Gehalt mehr bekommt,
also 43. Tag der AU ?
Bitte um Antwort, stehe gerade auf dem Schlauch und komme nicht weiter.
Die Krankheit macht erschwert gerade sehr die Konzentration bitte um Verständnis.
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