Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

V0030 Antrag auf Versicherungspflicht

von 5 vor 1222.05.2019 | 15:07
216 Ansichten
13 Antworten
Wenn man länger als 6Wochen krank bezahlt man als privat Versicherter keine Beiträge mehr wenn man das aber weiter möchte und damit den Antrag V0030 auf Versicherungspflicht ausfüllt, ist mir eins unklar. da steht unter Punkt 3 muss man folgendes angeben: Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit oder Teilnahme an Leistung zur medizinischen Rehabilitation wen ich noch nicht weiß wie lange ich krank sein werde was gebe ich da an ? - Ab ist das Datum der ersten AU oder nach 6 Wochen ? und wenn ich noch nicht sagen kann wie lange dann „bis laufen“ eintragen ? - Dann soll eine ärztliche Bescheinigung anbei über die AU, auch dazu die Frage wenn noch nicht klar ist wie lange man krank ist wie füllt man das aus ? Also man hat ja nur AU Bescheinigungen für den Zeitraum bis man den Antrag einreicht, danach ist man ja ggf weiter krank. Danke an alle/ die Experten für die Beantwortung

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 23.05.2019 | 12:12

Unter Ziffer 3 ist unter zunächst einmal der Beginn der Arbeitsunfähigkeit einzutragen. Das Endedatum kann offen bleiben.

Die Dauer der Versicherungspflicht bezieht sich auf das Ende der Lohnfortzahlung. Die Beitragspflicht des Arbeitsentgelts endet hier. Der Arbeitgeber gibt regelmäßig dann eine Unterbrechungsmeldung ab, so dass der Rentenversicherungsträger nach einer kleinen Weile das auch in Ihrem Versicherungskonto erkennen kann. Damit sollte sicher gestellt sein, dass die Versicherungspflicht zu dem korrektem Zeitpunkt beginnt.

Vor einer Antragstellung können Sie aber gern auch noch den Rat der Kolleg*inn*en im Auskunfts- und Beratungsdienst in Anspruch nehmen.

Experten-Antwortam 24.05.2019 | 11:30

Sie erhalten einen Bescheid über die Versicherungspflicht. Beiträge sind dann von Ihnen zu überweisen. Der Träger prüft dann die Dauer der Versicherungspflicht nach den vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

11 Antworten

5 vor 12 am 22.05.2019 | 15:42
Helfer schrieb

Die entsprechenden Erläuterungen finden Sie in Formblatt V0031.

Wenn die AU noch läuft, schreiben Sie bis laufend und reichen das Ende mit den entsprechenden ärztlichen Bescheinigungen nach.

Ok mit V0031 bin ich leider nicht eindeutig klar gekommen. Also erster Tag der AU nicht nach 6Wochen ? Dann schreib ich anbei das die AU Bescheinigungen nachgereicht werden. Danke
Helferam 22.05.2019 | 15:33
Die entsprechenden Erläuterungen finden Sie in Formblatt V0031. Wenn die AU noch läuft, schreiben Sie bis laufend und reichen das Ende mit den entsprechenden ärztlichen Bescheinigungen nach.
5 vor 12am 22.05.2019 | 16:11
Noch Mal , weil immer noch unklar die Frage, unter Punkt 3 Zeitraum der AU ist Anfang der AU oder erst nach 6 Wochen ? Da man da ja auch keine Beiträge mehr automatisch zahlt. Und unter Punkt 4.1 war ich versichert bis ....Datum ab wann man keine Gehalt mehr bekommt, also 43. Tag der AU ? Bitte um Antwort, stehe gerade auf dem Schlauch und komme nicht weiter. Die Krankheit macht erschwert gerade sehr die Konzentration bitte um Verständnis.
5 vor 12am 22.05.2019 | 17:44
Bitte um Experten Antwort please
k-o-ram 22.05.2019 | 17:54
5 vor 12 schrieb

Noch Mal , weil immer noch unklar die Frage,

unter Punkt 3 Zeitraum der AU ist Anfang der AU oder erst nach 6 Wochen ?

Da man da ja auch keine Beiträge mehr automatisch zahlt.

Und unter Punkt 4.1

war ich versichert bis ....Datum ab wann man keine Gehalt mehr bekommt,

also 43. Tag der AU ?

Bitte um Antwort, stehe gerade auf dem Schlauch und komme nicht weiter.

Die Krankheit macht erschwert gerade sehr die Konzentration bitte um Verständnis.

Also wenn du so schnell und am Ende noch verbindlich eine Antwort haben willst, dann bist du hier falsch und solltest z.B. eine Beratungsstelle aufsuchen. Die Experten machen das hier nicht "Hauptberuflich" und antworten relativ zeitnah, jedoch wohl nicht wirklich sofort wenn man danach ruft. Ansonsten sind die Ausfüllhinweise zu den Formularen doch schon ziemlich eindeutig. H.
5 vor 12am 22.05.2019 | 17:58
Ja da haben sie recht. Ich übe mich nun in Geduld und warte. Ggf kann das ja Jemand beantworten, der besser mit V0031 zurecht kommt oder eben dann sehr gerne die Experten. Danke für die Mühe und Verständis
W°lfgangam 22.05.2019 | 21:43
Hallo 5 vor 12, die Frage wird letztendlich sein, ob eine (ziemlich teure) Pflichtversicherung (rechnet sich das?) überhaupt notwendig sein muss, um einen vielleicht überschaubaren Zeitraum mit 'Luft'/Lücke im Rentenkonto einfach so stehen zu lassen. Dafür benötigen Sie eine individuelle Beratung. Termin/auch online, mit diesem speziellen Beratungswunsch reicht schon, um etwaige Fristen zu sichern/Beiträge noch nachzahlen zu können. Gruß w.
5 vor 12 am 23.05.2019 | 09:30
Danke für den Hinweis, leider bin ich nicht in der Lage einen Termin wahr zu nehmen, wie gesagt aus gesundheitlichen Gründen.Mach hier alles aus dem Krankenbett..... Das Formular ist fertig ausgefüllt, ich muss halt nur noch wissen was ich eintrage im besagten zwei Feldern. Daher wäre ich sehr Dankbar wenn man mir hier helfen kann! Also ich wiederhole meine Frage noch Mal und bitte um Antwort. Im V0030 unter Punkt 3 Zeitraum der Au ist Anfang AU ? Oder erst nach 6Wochen ( da man da ja auch keine Beiträge mehr automatisch zahlt ) Und unter 4.1 war ich versichert bis...Datum ab wann man kein Gehalt mehr bekommt also 43.Tag der AU ?
chiam 23.05.2019 | 10:27
Meiner Meinung nach der Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Ich hätte aber noch eine salomonische Lösung anzubieten: Schreiben Sie doch einfach ausdrücklich hin „arbeitsunfähig seit …, keine Entgeltfortzahlung mehr seit …“; dann kann sich jeder das Gewünschte heraussuchen, und es gibt keine Mißverständnisse.
5 vor 12am 23.05.2019 | 11:24
Das ins Formular was abändern ist nicht gerne gesehen, weiß denn niemand genaues ? Experten zB ?
5 vor 12am 23.05.2019 | 13:06
Danke wie fordert die Rentenkasse dann das Geld ein bw erhält der Antragsteller dann eine schriftliche Info wo , wann, wieviel zu überweisen ist ? Und es endet dann automatisch mit Lohnfortzahlung?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026