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Experten-Antwort

V0060 oder V0030

von ABC23.05.2019 | 20:03
367 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist man nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenvesicherung. Wenn man privat versichert ist und mehr als 6 Wochen krank. Ist es möglich als privat Kranken Versicherter sich statt über mit V0030 sich pflicht zu versichern alternativ auch über V0060 sich freiwillig zu versichern? Bitte mit Begründung

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.05.2019 | 11:39

Es sei noch auf die nachstehenden Beiträge hingewiesen:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/beitraege-aussetzen-wegen-krankheit.html

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/v0030-antrag-auf-versicherungspflicht.html

Wir stellen anheim, eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzusuchen. Dort können alle Fragen unter Einsichtnahme in Ihr Versicherungskonto beantwortet werden.

7 Antworten

ABCam 23.05.2019 | 20:13
Aber die Pflichtversicherung würde ich ja gar nicht abschließen, sondern nur die V0060.
DRVam 23.05.2019 | 20:07
Nein! Eine Pflichtversicherung schließt eine freiwillige Versicherung aus.
DRVam 23.05.2019 | 20:21
Grundsätzlich können Sie für den Zeitraum bis zum 31.03. des Folgejahres auch freiwillige Beiträge einzahlen.
ABCam 23.05.2019 | 20:22
Also wenn man privat Krankenversichert ist Und länger als 6W krank kann man ausser über V0030 nicht weiter in die Rentenkasse einbezahlen ?
ABCam 23.05.2019 | 20:31
Aber die Pflichtversicherung würde ich ja gar nicht abschließen, sondern nur die V0060.
Grundsätzlich können Sie für den Zeitraum bis zum 31.03. des Folgejahres auch freiwillige Beiträge einzahlen.
Und das würde dann über V0060 beantragt ? Und keine „Nachteile“ ergeben bezüglich Leistungen?
chiam 24.05.2019 | 01:23
Zitat von ABC anzeigen
Doch, natürlich. Freiwillige Beiträge erhalten beispielsweise den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente nicht aufrecht (erforderlich sind drei Jahre Pflichtbeiträge in den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung).
ABCam 24.05.2019 | 07:30
Und keine „Nachteile“ ergeben bezüglich Leistungen?
Doch, natürlich. Freiwillige Beiträge erhalten beispielsweise den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente nicht aufrecht (erforderlich sind drei Jahre Pflichtbeiträge in den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung).
Ok.Bedeutet man hat dann „nur“ eine Lückenlosen Verlauf. Die drei Jahre Pflichtbeiträge sind zZ gegeben, man muss also früh genug wieder gesund werden um das weiter zu gewährleisten. Ist den das V0060 den das richtige Formular dafür , oder womit beantragt man freiwillige Beitrags Zahlung?
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