Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEs sei noch auf die nachstehenden Beiträge hingewiesen:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/beitraege-aussetzen-wegen-krankheit.html
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/v0030-antrag-auf-versicherungspflicht.html
Wir stellen anheim, eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzusuchen. Dort können alle Fragen unter Einsichtnahme in Ihr Versicherungskonto beantwortet werden.
Und das würde dann über V0060 beantragt ? Und keine „Nachteile“ ergeben bezüglich Leistungen?Aber die Pflichtversicherung würde ich ja gar nicht abschließen, sondern nur die V0060.Grundsätzlich können Sie für den Zeitraum bis zum 31.03. des Folgejahres auch freiwillige Beiträge einzahlen.
Ok.Bedeutet man hat dann „nur“ eine Lückenlosen Verlauf. Die drei Jahre Pflichtbeiträge sind zZ gegeben, man muss also früh genug wieder gesund werden um das weiter zu gewährleisten. Ist den das V0060 den das richtige Formular dafür , oder womit beantragt man freiwillige Beitrags Zahlung?Und keine „Nachteile“ ergeben bezüglich Leistungen?Doch, natürlich. Freiwillige Beiträge erhalten beispielsweise den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente nicht aufrecht (erforderlich sind drei Jahre Pflichtbeiträge in den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung).
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