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Experten-Antwort

V0210 Bearbeitungsdauer

von horst31.10.2018 | 16:08
1186 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie lange dauert momentan die Bearbeitung des Formulars V0210 mit dem Titel "Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters"? Habe ich eine Chance in diesem Jahr noch eine Beitragszahlung zu tätigen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Horst,

über die individuelle Bearbeitungsdauer kann hier im Forum leider keine Auskunft erteilt werden. Zur Klärung Ihres Anliegens sollten Sie sich daher an Ihren Rentenversicherungsträger wenden. Wichtig und zu beachten ist, dass eine Auskunft zum Ausgleich der Rentenminderung nur aus einem vollständigen Versicherungskonto erteilt werden kann.

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12 Antworten

DRVam 01.11.2018 | 08:51
Mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen müssen Sie schon rechnen. Eine individuelle Antwort können Sie nur von der Sachbearbeitung Ihres Rententrägers erhalten.
FreiWAGam 01.11.2018 | 22:15
Auf dem Formular V0210 steht der Hinweis, das man diesen Antrag auch unter eAntrag stellen kann. Allerdings finde ich den dort nicht. Was geht evt schneller, eAntrag (wenn denn vorhanden) oder althergebracht per Post?
FreiWAGam 01.11.2018 | 22:15
Auf dem Formular V0210 steht der Hinweis, das man diesen Antrag auch unter eAntrag stellen kann. Allerdings finde ich den dort nicht. Was geht evt schneller, eAntrag (wenn denn vorhanden) oder althergebracht per Post?
DRVam 02.11.2018 | 05:37
Hallo Horst, über die individuelle Bearbeitungsdauer kann hier im Forum leider keine Auskunft erteilt werden. Zur Klärung Ihres Anliegens sollten Sie sich daher an Ihren Rentenversicherungsträger wenden. Wichtig und zu beachten ist, dass eine Auskunft zum Ausgleich der Rentenminderung nur aus einem vollständigen Versicherungskonto erteilt werden kann.
Auf dem Formular V0210 steht der Hinweis, das man diesen Antrag auch unter eAntrag stellen kann. Allerdings finde ich den dort nicht. Was geht evt schneller, eAntrag (wenn denn vorhanden) oder althergebracht per Post?
Die Bearbeitungszeit wird durch die Art der Antragstellung nicht beeinflusst.
FreiWAGam 02.11.2018 | 13:27
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Auf dem Formular V0210 steht der Hinweis, das man diesen Antrag auch unter eAntrag stellen kann. Allerdings finde ich den dort nicht. Was geht evt schneller, eAntrag (wenn denn vorhanden) oder althergebracht per Post?
Die Bearbeitungszeit wird durch die Art der Antragstellung nicht beeinflusst.
Kann der Antrag auch per E-Mail bzw. das Formular hochgeladen werden oder muss das im Original an die BfA gesendet werden?
DRVam 02.11.2018 | 16:23
Zitat von FreiWAG anzeigenausblenden
Hallo Horst, über die individuelle Bearbeitungsdauer kann hier im Forum leider keine Auskunft erteilt werden. Zur Klärung Ihres Anliegens sollten Sie sich daher an Ihren Rentenversicherungsträger wenden. Wichtig und zu beachten ist, dass eine Auskunft zum Ausgleich der Rentenminderung nur aus einem vollständigen Versicherungskonto erteilt werden kann.
Auf dem Formular V0210 steht der Hinweis, das man diesen Antrag auch unter eAntrag stellen kann. Allerdings finde ich den dort nicht. Was geht evt schneller, eAntrag (wenn denn vorhanden) oder althergebracht per Post?
Die Bearbeitungszeit wird durch die Art der Antragstellung nicht beeinflusst.
Kann der Antrag auch per E-Mail bzw. das Formular hochgeladen werden oder muss das im Original an die BfA gesendet werden?
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati…
W*lfgangam 02.11.2018 | 16:35
Hallo horst, wenn zum nahen Jahresende keine Auskunft dazu vorliegt und Sie zwingend noch eine Zahlung in 2018 dazu tätigen wollen (wg. der Steuer vielleicht), gibt es auch die Möglichkeit der 'Blindeinzahlung' mit den 'richtigen/notwendigen' Daten *) für die Überweisung an die DRV und entsprechender Verbuchung als 'Ausgleichszahlung wg. Rentenminderung'. Die Zulässigkeit wird dann im Nachhinein geklärt ...und Sie haben erst mal einen Beleg fürs Finanzamt :-) Gruß w. *) ...die Ihnen hier sicher noch bekannt gegeben werden - aber überschlagen Sie sich nicht schon heute, sind noch knapp 2 Monate Zeit.
ABCam 03.11.2018 | 10:14
Hallo in die Runde Ich bin in einer ähnlichen Situation, warte auf einen Bescheid der DRK wegen Zahlung freiwilliger Beiträge, die ich unbedingt aus Steuergründen noch in diesem Jahr zahlen willl. W*lfgang hat angedeutet, dass man auch "Blindeinzahlungen" leisten könnte, wenn die Zeit knapp wird (vermutlich um Mitte Dezember ?). Wäre schön, wenn da noch mehr Infos zu kämen, wie das genau zu machen ist (Kontonummer und Überweisungsgrund), damit das auch richtig zugeordnet werden kann.
DRVam 03.11.2018 | 23:26
Zitat von ABC anzeigenausblenden
Habe ich eine Chance in diesem Jahr noch eine Beitragszahlung zu tätigen?
Ich bin in einer ähnlichen Situation, warte auf einen Bescheid der DRK wegen Zahlung freiwilliger Beiträge, die ich unbedingt aus Steuergründen noch in diesem Jahr zahlen willl. W*lfgang hat angedeutet, dass man auch "Blindeinzahlungen" leisten könnte, wenn die Zeit knapp wird (vermutlich um Mitte Dezember ?). Wäre schön, wenn da noch mehr Infos zu kämen, wie das genau zu machen ist (Kontonummer und Überweisungsgrund), damit das auch richtig zugeordnet werden kann.
Vielleicht klärt uns ja der W*lfgang hier bald über die „Blindeinzahlung“ mal auf. Würde mich auch interessieren!
horstam 23.11.2018 | 17:52
Die Antwort auf meine Frage lautet 4 Wochen Bearbeitungsdauer. Beim Antrag meiner Frau, der zur gleichen Zeit losgeschickt wurde, hat es übrigens nur 2 Wochen gedauert.
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