Hallo Gerch,
der Rentenversicherungsträger bestätigt die jeweiligen Einzahlungen, damit man diese ggfs. in der Steuererklärung geltend machen kann.
Der Beitragsaufwand kann sich bei Teilzahlungen erhöhen. Es wäre jeweils erneut nach dem zu zahlenden Beitrag nachzufragen, damit eine neue aktuelle Berechnung erstellt werden kann.
Der Rentenversicherungsträger kann nicht beurteilen, welche Zahlungsweise für Sie am effektivsten ist, da sich ja Auswirkungen auch außerhalb der Rentenversicherung ergeben können, z.B. Steuern.