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Experten-Antwort

V0210 - Teilzahlung

von Gerch28.09.2016 | 19:11
1527 Ansichten
5 Antworten

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Meine Anfrage wurden inzwischen von der zuständigen Stelle beantwortet. Die aufgerufene Summe ist schon eine Hausnummer, so dass ich die Zahlung auf mehrere Jahre verteilen möchte. Wenn ich das Schreiben richtig verstanden habe ist dies auch möglich. Wenn ich dieses Jahr die erste Teilzahlung leiste muss ich dann nächsten Jahr, vor der zweiten Teilzahlung, zuerst wieder eine neue Anfrage an die Rentenversicherung richten. Oder langt es vor der letzen Zahlung zuerst einen Abgleich durchzuführen? Theoretsich sind über einen längeren Zeitraum ja Veränderungen möglich. Was ist der sinnvollste und pragmatischste Ablauf? Erhält man zu jeder Zahlung eine Bestätigung durch die Rentenversicherung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerch,

der Rentenversicherungsträger bestätigt die jeweiligen Einzahlungen, damit man diese ggfs. in der Steuererklärung geltend machen kann.

Der Beitragsaufwand kann sich bei Teilzahlungen erhöhen. Es wäre jeweils erneut nach dem zu zahlenden Beitrag nachzufragen, damit eine neue aktuelle Berechnung erstellt werden kann.

Der Rentenversicherungsträger kann nicht beurteilen, welche Zahlungsweise für Sie am effektivsten ist, da sich ja Auswirkungen auch außerhalb der Rentenversicherung ergeben können, z.B. Steuern.

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4 Antworten

W*lfgangam 28.09.2016 | 19:38
Hallo Gerch, jährliche Teilzahlungen vornehmen und die genaue letzte Rate dann hinterfragen. Sonst wiederholt sich das Spielchen ja jedes Jahr wieder mit der 'ungenauen' Folgerate. Überlegenswert, die Folgeraten bis zur vorletzten selbst um 1-2 % zu erhöhen, was in etwa den Steigerungsraten entsprechen könnte. Gruß w.
Jonnyam 29.09.2016 | 08:42
Gute Frage und gute Antwort! Ja, man sollte nach jeder Teilzahlung mit gewisser Verzögerung eine Bestätigung erhalten meint jedenfalls Jonny
senf-dazuam 29.09.2016 | 14:23
Auch der in wenigen Jahren wieder steigende Beitragssatz sollte einkalkuliert werden. So "günstig" wie heute werden die Entgeltpunkte nicht mehr lange sein ...
Vor der Renteam 29.09.2016 | 20:33
Hallo H. Gerch, ich werde den Betrag im November ankündigen und im Dezember überweisen. Dazu schreibe ich, dass ich dafür X-Punkte bzw. ein Teil davon erwarte. Sollte sich etwas geändert haben, werde ich im Antwortschreiben darauf hingewiesen. Das sollte zeitlich bis Jahresende ausreichen. Den Vorschlag von "Wolfgang" fand ich auch gut. Übrigens, H. Gerch, sollten sie nicht alles einplanen, sondern noch etwas Puffer übrig lassen, falls in ihrem Arbeitsleben mal eine Abfindung eintreten sollte. Grüsse
Deutsche Rentenversicherung
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