Hallo ichBIRGIT,
unter 2.2.1 des Vordrucks V0211-00 (Arbeitgeberbescheinigung) soll das bereits abgerechnete Entgelt und der entsprechende Zeitraum eingetragen werden. Hier also der Gesamtbetrag bis incl. Mai 2022.
Bei 2.2.2 wird dann das laufende monatliche Brutto-Entgelt eingetragen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung