Hallo Mizzi,
ich schließe mich der Antwort von DRV an.
Lassen Sie doch die Anträge in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen.
Haben sie das Kind gemeinsam erzogen, dann benötigen sie den V0800, wenn diese Zeiten bei Ihnen anerkannt werden sollen. Wenn die Erziehungszeiten aufgeteilt werden sollen, benötigen Sie den V0800,V0805.
Alles Gute
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung