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Experten-Antwort

V100, 8.1, Haben Sie Kinder erzogen ?

von Michaela16.09.2010 | 17:02
2108 Ansichten
4 Antworten
Müssen das eigene Kinder sein ? Ich habe in meiner Heimat bevor ich 1998 von Asien nach Deutschland kam, meine Geschwister erzogen. Wir sind 10 Kinder. Zählt das auch ? Wenn ja, wie muß ich das nachweisen ? Grüße Michaels

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.09.2010 | 07:34

Auszug aus dem VD V810:

Die Angaben werden erbeten zu den Kindern, die von Ihnen bis zu deren vollendetem 10. Lebensjahr oder während eines Teils dieses Zeitraums erzogen worden sind. Erziehung liegt auch dann vor, wenn Sie z. B. berufstätig sind und/oder Ihr Kind von einer Tagesmutter, den Großeltern bzw. im Kindergarten betreut wird. Anzugeben sind leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder und Pflegekinder. Als Pflegekinder geben Sie bitte nur Kinder an, die mit Ihnen während dieser Zeit durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Kinder mit Eltern verbunden waren.

Nachweis:

Familienbuch, Stammbuch, Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) mit Elternangabe, Taufurkunde mit Elternangabe, Eheurkunde des Kindes, Sterbeurkunde des Kindes, Bescheinigung der Meldebehörde. Neben Originalen genügen auch Fotokopien, sofern deren Übereinstimmung mit dem Original bestätigt ist. Ob sonstige Unterlagen ausreichen, entscheidet der Rentenversicherungsträger im Einzelfall.

3 Antworten

Michaelsam 16.09.2010 | 17:16
V810 stehts, gilt nur für leibliche Mütter. Michaela
Marianaam 18.09.2010 | 18:52
Du muss nachweisen das Du Deine Geschwister erzogen und nicht nur beaufsichtigt hast. Das ist ein Unterschied
W*lfgangam 16.09.2010 | 20:47
Michaels schrieb

V810 stehts, gilt nur für leibliche Mütter.

Michaela

Quark ...der Kindbegriff ist in der DRV für diese Zeiten sehr weit gefasst. Bitte selber nachlesen gehen. Hallo Michaela, neben eigenen zählen Adoptiv-, Pflegekinder, auch Geschwister und Enkel dazu. Für die letzten 3 genannten gelten aber besondere Kriterien, bevor sie zu 'eigenen' Kindererziehungszeiten oder Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung (bis zum 10. Lebensjahr werden. Kindererziehung im Ausland (hier in Asien), da brauchen Sie sich eigentlich keine weiteren Gedanken zu machen, die werden nicht angerechnet (sofern weder Sie noch der Ehegatte irgendeine Beitragsleistung vor/in dieser Zeit in die deutsche Rentenversicherung erbracht hat). Wenn Sie den Vordruck V 800 vor Augen haben, sehen Sie in den hinteren Teilen die möglichen Ausnahmen, wo die Auslanderziehung doch angerechnet werden könnte - zu 99,9999 % (die DRV rechnet auf 4 Stellen hinterm Komma genau ;-) unwahrscheinlich. Wenn Sie der DRV-Sachbearbeitung eine 'Freude' machen wollen, geben Sie alle Kinder/Geschwister mit an - Sie werden mit einem dicken Paket an Zusatzvordrucken überflutet ...und nehmen das zur nächsten Beratungsstelle mit ;-))) Achja, Nachweis - natürlich mit Geburtsurkunden, Melde-(Haushalts-)bescheinigungen der Kinder, von Ihnen/auch der leiblichen Mutter. Gegebenfalls Sterbeurkunde der leiblichen Mutter (falls zutreffend). Gruß w.
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