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V1053 SB-Versicherte Beschäftigung/ Tätigkeit während Schulausbildung

von Anonym200821.04.2008 | 10:33
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe von Ihnen das Formblatt V1053 SB erhalten und muss nähere Angaben zu einer versicherten Beschäftigung/ Tätigkeit während der Schulausbildung machen. Es geht um die Zeit vom 01.07.1990-30.11.1990, in der ich insgesamt ca. 2.500 DM verdient habe. In der o.a. Zeit habe ich neben der Schulausbildung (Abitur, Abschluss 1991) hauptsächlich in den Ferien und sporadisch samstags gejobbt. Leider habe ich keine Unterlagen mehr über die genaue zeitliche Verteilung und konnte leider auch von der Firma in der ich damals jobbte keine entsprechenden Informationen erhalten. Des Weiteren habe ich leider auch keine Stundenpläne o.ä. mehr aus dieser Zeit. Aus diesen Gründen kann ich den exakten Zeitaufwand für die Schulausbildung, sowie die Zeiten in denen ich gejobbt habe lediglich überschlagen. Wie kann/ muss ich die Eintragungen in diesem Fall in o.a. Formblatt vornehmen? Ist eine Schätzung überhaupt ausreichend bzw. müssen irgendwelche weitergehenden Nachweise erbracht werden? Wenn ja, welche und wo kann ich diese erhalten? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zeiten der schulischen Ausbildung neben einer versicherten Beschäftigung werden nur dann als Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung gewertet, wenn der Zeitaufwand für die schulische Ausbildung unter Berücksichtigung des Zeitaufwands für die Beschäftigung überwiegt.

Mit dieser Regelung soll ausgeschlossen werden, dass sich die Berücksichtigung einer Anrechnungszeit neben einer versicherten Beschäftigung negativ auf die Rentenhöhe auswirkt.

Um den zeitlichen Umfang prüfen zu können, benötigen die Rentenversicherungsträger die in den Ihnen vorliegenden Fragebogen gewünschten Angaben.

In Anbetracht dessen, dass es oft unmöglich ist, für weit zurückliegende Zeiträume Nachweise über die geleisteten Schul- und Arbeitsstunden beizubringen, ist die wahrheitsgemäße Angabe des Versicherten ausreichend. Es genügt also, wenn Sie in dem Formblatt ungefähre Zeitangaben machen.

2 Antworten

Schadeam 21.04.2008 | 12:20
schreiben Sie ganz formlos an die Sachbearbeitung zurück, dass Sie bis zum Abi 1991 ganz normal Vollzeitschüler in der gymnasialen Oberschule waren und nebenher hin und wieder gejobbt haben. Das sollte dann der Sachbearbeiter verarbeiten können. Ich würde in diesem Fall den Vordruck ignorieren.
Anonym2008am 21.04.2008 | 13:46
Vielen Dank für die Antwort. Allerdings denke ich nicht, dass ich um die Beantwortung des Fragebogens herum komme. Ich hatte bereits ein Schreiben erhalten (Kontenklärung) und dort die Zeiten dargelegt und auch das Abiturszeugnis mitgeschickt. Dennoch kam nun diese Rückfrage in Form eines Fragebogens...und hier bin ich eben nicht sicher, wie ich diesen ausfüllen kann/ muss.
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