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VA - Abänderung - Durchführung

von megman08.02.2008 | 19:49
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8 Antworten

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folgender Fall: ich habe über das Fam.Gericht durch §10a VAHRG eine Abänderung des früheren VA erreicht der jetzt Rechtsgültig ist und dies wurde dem Rententräger durch das Gericht mitgeteilt.Es wird mir (Frührentner)Summe X (Punkte)von meiner Ex-Frau auf mein Rentenkonto zurück gerechnet. Dies wurde mir auch schon v. Renträger mitgeteilt das neu berechnet wird, heute jedoch kam ein Brief wo es heisst , da meine Ex-Frau jetzt auch einen Frührentenantrag gestellt hat, meine neue (höhere)Rente erst bechnet werden kann wenn über ihren Rentenantrag enschieden ist. Wie das ? das Gericht hat doch die Rückführung festgelegt . mfg . megman

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die rechtliche Komponente ist gem. 10a VAHRG unzweifelhaft. Ich vermute, dass es lediglich technische Probleme gibt. Die beiden Rentenkonten sind mit verschiedenen Schlüssel edv-mäßig verbunden, so dass es Schritt für Schritt gemacht werden muss.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe "Rosanna"! Nichts gegen Ihr Fachwissen, aber hier werden tatsächlich zwei Schlüssel edv-mäßig aus jedem Konto korrigiert (1497) und nicht nur Rentenschlüssel. Ohne dem geht es nicht.

6 Antworten

bekissam 08.02.2008 | 20:21
Diese Fragen zu beantworten, ist ohne genauere Angaben schwierig. Der maßgebliche Zeitpunkt ist das Datum der Rechtskraft der Abänderungsentscheidung. Haben Sie bisher Ihre Rente mit oder ohne Minderung durch den Versorgungsausgleich bezogen? Wenn Sie hier keine genaueren Angaben machen möchten, empfiehlt sich ein Anruf bei Ihrer Sachbearbeitung. Dort wird man Ihnen das sicherlich erklären.
megmanam 09.02.2008 | 09:08
Danke, bekiss lt.DRVB ist die Änderung am 22.01.08 Rechtskräftig geworden (vor 12 Mon.bei Gericht eingereicht)meine EM-Rente wurde mir um den VA (1993 durchgeführt)gekürzt ausgezahlt (ich beziehe seit 2 J. EM)warum kann jetzt nicht neu berechnet werden was mir jetzt durchs Gericht zugesprochen wurde, die Abänderung betrifft doch die Ehezeit bis 1993,was hat der jetzige R.Antrag meiner Ex-Frau damit zu tun mfg - megman
Rosannaam 09.02.2008 | 15:11
Hallo megman, es ist mir eigentlich auch nicht klar, was der Rentenantrag mit der Ausführung des VA-Urteils zu tun hat, da ja bisher schon der (höhere) Malus bei Ihrer Rente berücksichtigt wurde. Wenn ich das richtig verstanden habe. Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Sachbearbeiter bei der DRV in Verbindung. Da die Abänderungsentscheidung seit Jan. 2008 rechtskräftig ist, muss diese auch umgehend umgesetzt werden. MfG Rosanna
Rosannaam 11.02.2008 | 14:00
Das stimmt so nicht ganz. Im Versicherungskonto des Ausgl.Berechtigten, also hier von @megman, sind lediglich ein paar Änderungen (niedrigere zu übertragende und danach die Gesamt-EP) vorzunehmen, die völlig unabhängig vom Vers.Konto der Ex-Frau sind! @megman: Sofern Sie in den nächsten 2-3 Wochen noch nichts von der DRV gehört haben, fragen Sie einfach nochmal nach. MfG Rosanna
Rosannaam 11.02.2008 | 14:34
Was den SC 1497 angeht, gebe ich Ihnen schon recht. Aber das eine Vers.Konto hat trotzdem nichts mit dem anderen zu tun. Und da der SC 1497 in beiden Vers.Konten separat "berichtigt" wird, also im Vers.Konto des Ausgl.Berechtigten (bei der Ex-Frau hat die Entscheidung ja eh noch keine Auswirkung, da noch keine Rente bezogen wird, nur der Vers.Träger des Ausgl.Berechtigten wurde über die RT-Antragstellung informiert!) alle den Versorgungsausgleich betreffenden Schlüssel berichtigt werden, muss keineswegs abgewartet werden, was im Versicherungskonto der Ex-Frau passiert. So kenne ich es und so wird es in unserer DRV gehandhabt. Nix für ungut. MfG Rosanna.
Rosannaam 11.02.2008 | 14:52
Berichtigung: "...also im Vers.Konto des Ausgl.Berechtigten" - soll natürlich Ausgleichsverpflichteten heißen!
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