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VAG und Renteneintritt

von Lisa25.05.2010 | 06:59
1434 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, nach Scheidung (36j.Ehezeit) mit Beamten bekomme ich Unterhalt, Versorgungsausgleich ist erfolgt. In ca 3 Jahren kann ich in Altersrente gehen. Muss oder kann ich eine andere, frühere Rentenform in Anspruch nehmen, falls eine rentenrechtliche Prüfung ergibt, das dies möglich ist? Gibt es da „Für“ und , oder „Wider“ die zu beachten sind? Lisa

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Lisa,

ich gehe einmal davon aus, dass Sie beim Versorgungsausgleich Berechtigte waren und daher einen Bonus erhalten haben. Aus diesem Bonus ergibt sich nicht nur eine Erhöhung Ihres späteren Rentenzahlbetrages, sondern es werden auch Wartezeitmonate errechnet, die zur Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Renten führen können.

Um Ihre Anfrage genau beantworten zu können, würden wir folgende Angaben brauchen:

- Ihr Lebensalter

- Ihre bisherigen rentenrechtlichen Zeiten (Zeitraum, Entgelthöhe, etc.)

- Höhe des Bonus beim Versorgungsausgleich

Ohne diese Angaben ist eine Auskunft darüber, wann Sie welche Rentenart mit ggf. welchem Abschlag in Anspruch nehmen können und wie sich darauf der Versorgungsausgleich auswirkt, nicht möglich.

Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Heinz,

abschlagsfrei können Sie mit 63 nur in Rente gehen, wenn Sie schwerbehindert (GdB von mind. 50) sind.

Andernfalls besteht erst mit 65 die Möglichkeit, eine Altersrente ohne Abschläge in Anspruch zu nehmen.

Ohne das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft wäre ein Rentenbeginn mit 63 nur unter Berücksichtigung eines Abschlages in Höhe von 7,2% möglich.

2 Antworten

Heinzam 25.05.2010 | 08:57
Ich bin 63 Jahre geworden und habe 47 Versicherungsjahre, Geburtsjahr 1947. Kann ich jetzt abschlagsfrei in Rente gehen mfg Kühne
mal langsamam 25.05.2010 | 10:39
@Lisa Ausgehend davon, dass in 3 Jahren frühestens und erstmals eine Altersrente zusteht, dann kommt vorhor nur eine Rente wegen Erwerbsminderung in Betracht. Für diese müssen Sie erwerbsgemindert sein (stellt die DRV auf ANtrag fest) UND mind. 5 Jahre Wartezeit (60 Monate ggf. auch aus Vers.Ausgl.) sowie grds. innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der EM mind. 36 Monate mit Pflichbeiträgen haben (gibt noch ein paar Ausnahmen - gibt Ihr Sachverhalt jedoch nicht her). Ob und wie sich ein Bezug auf der Rente auf die Unterhaltszahlung auswirkt klären Sie entweder direkt mit dem Schuldner des Unterhaltes oder ggf. mit einem Rechtsanwalt (Familienrecht). @Heinz Wenn Sie einen GdB von 50 oder mehr haben: JA sonst: NEIN, Altersrente für besonders langjährig Versicherte greift erst ab dem Vollend. 65. Lj. - dann sofort ohne Abschlag (wenn die WZ der 45 Jahre erfüllt ist). Als Jg. 1947 kann Ihnen das aber egal sein, denn als 'nur' langjährig Versicherter gehen Sie mit 65 ebenfalls abschlagsfrei.
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