In der Regel wird Sie Ihr Dienstherr auffordern Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu realisieren. Falls Sie tatsächlich die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, werden Sie auch einen Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass dieser Rentenanspruch auf Ihre Pension angerechnet wird.
Damit Sie wissen, wann (mit Erreichung der Regelaltersgrenze) und wieviel Rente Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen, sollten Sie bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger (vermutlich DRV Bund Berlin) eine Rentenauskunft beantragen. Sofern nicht bereits geschehen, müssen Sie dem Rentenversicherungsträger hierfür auch das sog. Festsetzungsblatt der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten (von Ihrem Dienstherrn) übersenden.