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Experten-Antwort

VAP-Rente

von Petra05.04.2013 | 13:37
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe mal eine Frage: Ich werde derzeit in den Vorruhestand wegen Krankheit versetzt. Ich bin Beamtin und bei derDeutschen Telekom seit 1982. Ab Eintritt bei dem damaligen Post- und Fernmeldeamt war ich 8 Jahre lang Angestellte und dann wurde ich Beamtin. Meine Frage ist nun, ob ich für die 8 Jahre, wo ich Angestellte war, eine zusätzliche Rente bekomme von der VAP und ob es sich überhaupt lohnt für eine solch kurze Zeit von damals einen Antrag auf Rente zu stellen. Ich freue mich über jede Antwort. Petra

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In der Regel wird Sie Ihr Dienstherr auffordern Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu realisieren. Falls Sie tatsächlich die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, werden Sie auch einen Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass dieser Rentenanspruch auf Ihre Pension angerechnet wird.

Damit Sie wissen, wann (mit Erreichung der Regelaltersgrenze) und wieviel Rente Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen, sollten Sie bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger (vermutlich DRV Bund Berlin) eine Rentenauskunft beantragen. Sofern nicht bereits geschehen, müssen Sie dem Rentenversicherungsträger hierfür auch das sog. Festsetzungsblatt der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten (von Ihrem Dienstherrn) übersenden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ja - in der Regel ist es genauso, Sie werden durch den gesetzlichen Rentenanspruch kein Mehr an Leistungen bzw. Versorgung haben. Daher wird der Dienstherr Ihren Versorgungsanspruch entsprechend vermindern.

Zu allen anderen Fragen: Holen Sie sich bitte erst eine Rentenauskunft vom Rentenversicherungsträger ein (das ist unproblematisch und nimmt wenig Zeit in Anspruch).

Die 5 Jahre werden insgesamt (also ab Beginn gerechnet). Die genaue Zahl der zurückgelegten Monate können Sie der Rentenauskunft entnehmen.

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5 Antworten

Petraam 05.04.2013 | 14:33
Vielen Dank für die Antwort. Aber ich verstehe nicht... ...bedeutet das, dass es für mich quasi Plus-Minus-Null ist - egal, ob ich für die Angestelltenzeit eine Rente bekomme? Wenn der Betrag von der Pension sowieso abgezogen wird, hab ich dann gar nichts davon? Die 5 Jahre werden ab wann gerechnet? Sie müßten ja seit von 1990, als ich Beamtin geworden bin, gerechnet werden,oder? Oder etwa ab Antragsstellung...? Tut mir leid... ich habe wirklich keine Ahnung und bin schon lange sehr krank, so dass ich mich kaum um was kümmern kann. Vielen Dank nochmals. Petra
Juventus Turinam 05.04.2013 | 14:35
Liebe Petra, hier werden Sie geholfen: Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Maybachstr. 54/56 70469 Stuttgart Telefon: 07 11/ 13 56 - 0 Telefax: 07 11/ 13 56 - 17 09 Herzliche Grüße Juventus Turin
Petraam 06.04.2013 | 11:07
Vielen lieben Dank für die hilfreiche Antwort, wenn sie mich auch nicht gerade glücklich stimmt. Ich dachte, dass die VAP-Rente dazu kommt. Da ich nur 1100 Euro Pension bekommen werde, hätte ich 100 oder 200 Euro noch gut gebrauchen können :-( Liebe Grüße von Petra
KSCam 06.04.2013 | 11:30
Sie werden eh abwarten müssen, wie die Gesetzeslage sein wird, wenn Sie die Regelaltersgrenze (65+) erreichen. Dann erhalten Sie für die 8 Jahre eine Rente von der DRV und um welchen Betrag dann die Beamtenpension gekürzt wird, entscheidet Ihr Dienstherr nach den dann gültigen Gesetzen der Beamtenversorgung. PS: selbst wenn die Kürzung 1:1 erfolgt, sollte es steuerlich unterm Strich günstiger sein, weil Renten weniger stark besteuert werden als Pensionen. Aber auch das richtet sich nach den Steuergesetzen die gelten wenn Sie 65 + Jahre alt sind.......abwarten und Tee (oder was anderes) trinken.
Petraam 06.04.2013 | 12:23
Also wird es für mich eh erst EVTL. eine positive Auswirkung haben, wenn ich 65+ bin.Wenn überhaupt... Das dauert ja noch - da werde ich ja sehr viel Tee trinken müssen. Aber gut, dass ich das jetzt schon erfahren habe und somit nicht umsonst hoffe, noch einen kleinen Zuschuß zu erhalten. Danke nochmals!
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