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Experten-Antwort

Vaters Riester, erbenanteil einlagen

von Scheidungskind09.06.2012 | 15:39
2019 Ansichten
8 Antworten

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Hallo. Mein Vater ist in zweiter Ehe verheiratet und nun gestorben. Ich bin der Sohn aus erster Ehe. Mein Vater hat ein nicht unerhebliches Vermögen in einem Riestervertrag. Das Vermögen soll nun komplett auf den Riestervertrag seiner zweiten Frau übertragen werden. Damit bin ich nicht einverstanden und beanspruche meinen Erbteil an dem Riestervertrag. Mein Anwalt sagt, daß ich ein Recht darauf hätte. Stimmt das ? Danke Scheidungskind

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.06.2012 | 09:37

Hallo Scheidungskind,

leider ist es uns nicht möglich, im Rahmen dieses Forums erbrechtliche Fragen zu klären. Insoweit kann ich Sie leider nur auf die Informationen durch Ihren Rechtsanwalt verweisen.

7 Antworten

Irrtum!am 09.06.2012 | 15:56
Fragen des Erbrechts sind nicht Gegenstand der Themen dieses Forums.
Scheidungskindam 09.06.2012 | 17:27
Aber Riester und das gehört zu Riester dazu.
Scheidungskindam 10.06.2012 | 08:23
Super Blüm ! Dann hat mein Anwalt also doch recht. Mein Vater war noch keine 85, somit war das Geld in noch keine Rentenversicherung übertragen worden. Also habe ich tatsächlich Anspruch auf das Geld daß er als Rente in Riester eingezahlt hat. Das ist ja besser als bei der staatlichen Rente, denn die Witwenrente kassiert nur seine zweite Frau und ich gehe vollkommen leer aus. Die Riesterzulagen und Steuern zahle ich da doch gerne zurück. Denn seine zweite Frau gibt mir keinen Cent freiwillig von dem was mir zusteht, ich muß sowieso alles einklagen. Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach !
Blümam 09.06.2012 | 21:40
Riestervertrag im Nachlass (Erbschaft) Erblasser vererbt Riester-Vertrag Riester-Verträge dienen der eigenen Altersvorsorge und sind daher in erster Linie für den Sparer selbst gedacht. Im Todesfall können die Riesterprodukte grundsätzlich vererbt werden. Zumeist müssen die Erben die gewährten Zulagen und die Steuervorteile zurückzahlen. Ausnahme: Die verstorbene Person ist mit dem Erben verheiratet. Denn nur der Ehepartner, mit dem der Sparer bis zu seinem Tod verheiratet war, kann das eingesparte Riester-Kapital ohne Rückzahlungsverpflichtung erben. Voraussetzung: Der erbende Ehepartner muss das angesammelte Riester-Kapital auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen. Dabei ist es egal, ob er bereits einen Riester-Vertrag besitzt oder nicht. Der erbende Ehepartner muss auch nicht selber förderberechtigt sein. Er kann das ererbte Riester-Kapital aus dem neuen eigenen Vertrag einfach fortführen. Riester-Banksparplan Die Erben des verstorbenen Riester-Sparers erhalten das Geld aus dem Banksparplan, das sich bisher dort angesammelt hat. Ausnahme: der verstorbene Riester Sparer hatte bereits die so genannte Restverrentungsphase erreicht. Die Restverrentungsphase beginnt mit dem fünfundachtzigsten Geburtstag. Ab diesem Zeitpunkt wird ein Banksparplan durch eine Rentenversicherung abgelöst, die dem Riester-Sparer eine lebenslange Rente gewährt. Eine Vererbung aus dieser lebenslangen Rente ist nach dem fünfundachtzigsten Geburtstag nicht möglich. Riester-Fondssparplan Wird ein Fondssparplan aus einem Riester-Vertrag beerbt, so erhält der Erbe das Fondsguthaben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kapitalgarantie, die es für jedes Riester-Produkt gibt, nicht während der Laufzeit des Riestervertrages gilt. Die Kapitalgarantie gilt nur für den Beginn der Rentenphase. Bei gesunkenem Aktienkursen kann es daher passieren, dass das Fondsvermögen im Zeitpunkt des Erbes weniger wert ist als die Summe der eingezahlten Beiträge. Ein Fondssparplan kann nicht mehr vererbt werden, wenn die Restverrentungsphase (85. Lebensjahr) bereits begonnen hat
Foristam 10.06.2012 | 09:04
Da stellt sich mir doch eine Frage. Was passiert wenn das Geld sich im Rentenvertrag befindet und der Riestersparer z.B. mit 86 Jahren verstirbt ? Wenn das Geld dann nicht mehr vererbbar ist, kassiert dann alles die Rentenversicherung ?
DerLottermannam 10.06.2012 | 16:33
richtig
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