Hallo GK41282,
bei der Finanzierung der VBL waren wir im Osten bisher begünstigt. Die
Kollegen im Westen müssen bereits seit mehreren Jahren 1,41 % ihres
Gehaltes in den Umlagetopf der VBL zahlen.
Es liegt mir fern, eine Neiddebatte zu entfachen. Aber man muss sehen, dass
der AN-Beitrag von 2 % zum neu aufzubauenden Kapitalstock als
Riester-Beitrag steuerlich abgesetzt und damit die Belastung abgemildert
werden kann. Dass Sie eine andere Wahl getroffen haben und den maximal
steuerlich förderbaren Betrag in einen privaten Vertrag einzahlen, ist eine
andere Seite. Es steht Ihnen frei, den privaten Vertrag etwas zu mindern
und Zulagen und steuerliche Begünstigungen auch für den persönlichen
Beitrag zur VBL zu erhalten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den steuerlichen Anweisungen der
OFD Frankfurt als Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung keine
Stellung beziehen können. Zu Ihrem speziellen Problem kann Ihnen
gegebenenfalls das Finanzamt oder evtl. die VBL Auskunft erteilen.