Die Ausführungen von „VBL-Papst“ müssen lediglich für die Höhe der Pflegeversicherungsbeiträge für Versicherte ohne Elterneigenschaft korrigiert werden. Der Beitragssatz beträgt ab 01.01.2013 = 2,3% (mit Elterneigenschaft 2,05%). Für die Krankenversicherung ist der jeweils allgemeine Beitragssatz zu entrichten (derzeit 15,5%). Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Beiträge vom VBL-Bezieher alleine zu tragen. Sie finden hierzu auch ausführliche Informationen in der Broschüre „VBL-Klassik“.