Hallo Wolfgang,
ich hatte eben schon eine lange Antwort vorbereitet und nun gesehen, dass Amadé bereits geantwortet hat. Ich haben in einigen Punkten eine andere Sichtweise auf das Problem als er. Daher sende ich meinen Beitrag trotzdem, obwohl sich einige Ausführungen doppeln.
Riestern über die VBL ist seit 2002 möglich. Damals wurde der Tarif VBL-Extra eingeführt. Inzwischen gibt es auch die VBL-Dynamik, die einen höheren Aktienanteil hält.
Daneben wird seit 2004 im Rahmen der VBL-Pflichtversicherung im Osten ein kapitalgedeckter Stock aufgebaut. Dieser wird finanziert aus 0,5 % AG-Beitrag und 0,5 % AN-Beitrag. Der AN-Anteil ist riesterfähig. Ich vermute, dass Sie dafür die Zulage beantragt haben und die Beiträge auch bei der Steuererklärung angegeben haben.
Sie schreiben, dass Sie gehört haben, dass Riestern über die betriebliche AV nicht günstig sei. Dazu muss man Folgendes wissen: Nach gegenwärtiger Gesetzeslage unterliegen die Leistungen (Renten) aus einer betrieblichen Altersvorsorge in der Auszahlungsphase der vollen Verbreitragung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das gilt unabhängig davon, ob der Aufbau der betrieblichen Altersvorsorge aus AG- oder AN-Beiträgen resultiert. Das bedeutet, dass Sie im Rentenalter auf die Leistung aus der VBL die vollen KV- und PV-Beiträge zahlen müssen, obwohl Sie in der Einzahlungsphase auf die von Ihnen selbst gezahlten Beiträge schon KV und PV gezahlt haben.
Ihre Fragstellung legt die Vermutung nahe, dass Sie neben der BAV keine Beiträge zu einem privaten Riestervertrag zahlen. Leistungen aus einem privaten Riestervertrag (Versicherung, Banksparplan, Fondsparplan) unterliegen in der Auszahlphase bei Pflichtversicherung in der gesetzlichen KV nicht der dortigen Verbeitragung.
Was bedeuten diese Erkenntnisse für Sie?
1. Die Einzahlung in den Kapitalstock zum Aufbau der VBL-Pflichtversicherung können Sie nicht verhindern. Dafür bekommen Sie später eine entsprechende Rente und müssen diese Rente in der KV und PV verbeitragen. Wenn Sie nun noch zusätzlich die anteilige Riesterzulage einfließen lassen, ist das sicher nicht von Schaden. Lediglich die VBL als Versorgungsträger muss dann aus steuerlichen Gründen auseinanderklamüsern, wie hoch der Anteil der späteren VBL-Rente ist, der aus dem Zuschuss resultiert.
2. Die Verwaltungskosten sind nach meiner Einschätzung in der VBL entschieden niedriger als bei einer Versicherung oder bei einem Fonds. Hohe Verwaltungskosten in der Einzahlungsphase schmälern die spätere Auszahlung erheblich.
3. Wenn Sie die volle Riester-Zulage erhalten wollen, empfehle ich Ihnen das neueste Heft Finanztest 10/2007. Dort sind die aktuell günstigen Riester-Banksparverträge untersucht worden, die auch für Bürger über 50 Jahren sehr attraktiv sein können.
4. Mögliche Vor- und Nachteile eines bestimmten Produktes in Bezug auf die Beitragspflicht zur KV und PV können nur nach der aktuellen Gesetzeslage beurteilt werden. Wer weiß, wie in über zehn Jahren, wenn Sie in Rente gehen werden, die Organisation und Verbeitragung in der gesetzlichen KV sein werden? Vielleicht haben wir dann die Kopfpauschale (altes CDU-Modell) oder die allumfassende Bürgerversicherung (damaliges SPD-Modell) oder irgend etwas dazwischen?
5. Die steuerlichen Aspekte sind beim Aufbau der Altersvorsorge mit zu bedanken. Es ist aber meiner Ansicht nach unsinnig, allein aus Gründen der Steuerersparnis den Aufbau einer Altersvorsorge zu gestalten. Wichtig ist, dass überhaupt zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut wird.
Die Riesterrente ist eine steuerlich nachgelagerte Altersvorsorge. Das heißt, die Beiträge werden in der Einzahlungsphase nicht mit Steuern belegt (die Riesterzulage ist nichts anderes als eine Form der steuerlichen Erstattung), dafür ist die spätere Rente vollständig zu versteuerndes Einkommen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen etwas Klarheit gebracht habe. Ansonsten ist in diesem Forum zu diesem Thema bereits sehr viel geschrieben worden.
Mit freundlichen Grüßen
Rese