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VBL und Riester

von Wolfgang16.10.2007 | 12:19
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23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, einiges zu meiner Person: Ich bin 54 Jahre alt, arbeite im öffentlichen Dienst im Osten und zahle Beiträge in die VBL seit 1997 ein. Seit 2006 riestere ich die VBL. Da meine Beiträge nicht den maximalen Prozenten von 3 bzw. 4 % ab 2008 entsprechen, bekomme ich die Zulage nur anteilig. Für die Zulagen muss ich bei Auszahlung Steuern bezahlen. Letztens habe ich gehört, dass Riester in der betrieblichen Altersvorsorge ungünstig, im Gegensatz zur privaten, sei. Bitte informieren Sie mich über den Wahheitsgehalt dieser Aussage. MfG Wolfgang

23 Antworten

Herbertam 16.10.2007 | 12:38
Wolfgang, ich hoffe, die folgenden Links helfen Ihnen weiter ;-) Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Herbert
zam 16.10.2007 | 12:46
Aber gerade im öffentlichen Dienst bekommt man doch die (anteiligen) Zulagen quasi geschenkt, da man ja zwangsweise in die VBL einzahlt. Oder wird die VBL-Rente nur dann voll steuer- und KV/PV-pflichtig, wenn man Zulagen erhalten hat?
Amadéam 16.10.2007 | 12:59
Eine Sonderregelung gilt für den Abrechnungsverband Ost. Die VBL-Pflichtbeiträge in den alten Bundesländern sind nicht förderfähig! www.vbl.de
Amadéam 16.10.2007 | 12:43
Riester über den Betrieb - selbst wenn man ALLEIN für die Beiträge aufkommt - ist ein schlechtes Geschäft, wenn man Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenversicherung ist. Im Rentenfall wird die Betriebsrente dann mit dem VOLLEN Beitragssatz zur Kranken- und dem VOLLEN Beitragssatz zur Pflegeversicherung belegt. Ausserdem ist die Rente VOLL zu versteuern. Der Staat hält (hier) die Vorsorgenden zu Narren. Auch andere Vorsorgeformen werden künftig in die grosse Umverteilungsmasse einfliessen, da können Sie Gift drauf nehme. Vor der Umverteilungswut bundesdeutscher Finanz- und Sozialminister ist niemand sicher. Informieren Sie sich auch bitte hier: http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de11388&SID=vf5YuHeLS8q…
zam 16.10.2007 | 13:06
Aber Wolfgang riestert doch auch im ö.D.-Ost über die VBL!? Und wären Sie bitte noch so freundlich, lieber Amadé, mir zu sagen, ob die VBL-Rente (von mir aus im Westen) nur dann voll steuer- und KV/PV-pflichtig wird, wenn man Zulagen erhalten hat!?
Amadéam 16.10.2007 | 13:49
Das Produkt VBLextra ist an die Gewährung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt, kann also nicht VOR Beginn einer Rente der DRV bezogen werden. Mit jedem Hinausschieben der Altersgrenzen wird damit auch der Bezug der Betriebsrente hinausgeschoben. Damit droht eine weitere Entwertung der Sparbeiträge. Die Herren, Raffelhüschen, Schäuble, Missfelder, Glos haben sich dazu schon geäussert, dass die Rente mit 67 eben nicht das letzte Wort ist.
Amadéam 16.10.2007 | 13:07
Der West-VBL-Vorsorgende wird genauso besch...en wie die betrieblich Vorsorgende z.B. bei der Sonderkasse Bau. Da gibt es keinen Unterschied.
Reseam 16.10.2007 | 13:32
Hallo Wolfgang, ich hatte eben schon eine lange Antwort vorbereitet und nun gesehen, dass Amadé bereits geantwortet hat. Ich haben in einigen Punkten eine andere Sichtweise auf das Problem als er. Daher sende ich meinen Beitrag trotzdem, obwohl sich einige Ausführungen doppeln. Riestern über die VBL ist seit 2002 möglich. Damals wurde der Tarif VBL-Extra eingeführt. Inzwischen gibt es auch die VBL-Dynamik, die einen höheren Aktienanteil hält. Daneben wird seit 2004 im Rahmen der VBL-Pflichtversicherung im Osten ein kapitalgedeckter Stock aufgebaut. Dieser wird finanziert aus 0,5 % AG-Beitrag und 0,5 % AN-Beitrag. Der AN-Anteil ist riesterfähig. Ich vermute, dass Sie dafür die Zulage beantragt haben und die Beiträge auch bei der Steuererklärung angegeben haben. Sie schreiben, dass Sie gehört haben, dass Riestern über die betriebliche AV nicht günstig sei. Dazu muss man Folgendes wissen: Nach gegenwärtiger Gesetzeslage unterliegen die Leistungen (Renten) aus einer betrieblichen Altersvorsorge in der Auszahlungsphase der vollen Verbreitragung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das gilt unabhängig davon, ob der Aufbau der betrieblichen Altersvorsorge aus AG- oder AN-Beiträgen resultiert. Das bedeutet, dass Sie im Rentenalter auf die Leistung aus der VBL die vollen KV- und PV-Beiträge zahlen müssen, obwohl Sie in der Einzahlungsphase auf die von Ihnen selbst gezahlten Beiträge schon KV und PV gezahlt haben. Ihre Fragstellung legt die Vermutung nahe, dass Sie neben der BAV keine Beiträge zu einem privaten Riestervertrag zahlen. Leistungen aus einem privaten Riestervertrag (Versicherung, Banksparplan, Fondsparplan) unterliegen in der Auszahlphase bei Pflichtversicherung in der gesetzlichen KV nicht der dortigen Verbeitragung. Was bedeuten diese Erkenntnisse für Sie? 1. Die Einzahlung in den Kapitalstock zum Aufbau der VBL-Pflichtversicherung können Sie nicht verhindern. Dafür bekommen Sie später eine entsprechende Rente und müssen diese Rente in der KV und PV verbeitragen. Wenn Sie nun noch zusätzlich die anteilige Riesterzulage einfließen lassen, ist das sicher nicht von Schaden. Lediglich die VBL als Versorgungsträger muss dann aus steuerlichen Gründen auseinanderklamüsern, wie hoch der Anteil der späteren VBL-Rente ist, der aus dem Zuschuss resultiert. 2. Die Verwaltungskosten sind nach meiner Einschätzung in der VBL entschieden niedriger als bei einer Versicherung oder bei einem Fonds. Hohe Verwaltungskosten in der Einzahlungsphase schmälern die spätere Auszahlung erheblich. 3. Wenn Sie die volle Riester-Zulage erhalten wollen, empfehle ich Ihnen das neueste Heft Finanztest 10/2007. Dort sind die aktuell günstigen Riester-Banksparverträge untersucht worden, die auch für Bürger über 50 Jahren sehr attraktiv sein können. 4. Mögliche Vor- und Nachteile eines bestimmten Produktes in Bezug auf die Beitragspflicht zur KV und PV können nur nach der aktuellen Gesetzeslage beurteilt werden. Wer weiß, wie in über zehn Jahren, wenn Sie in Rente gehen werden, die Organisation und Verbeitragung in der gesetzlichen KV sein werden? Vielleicht haben wir dann die Kopfpauschale (altes CDU-Modell) oder die allumfassende Bürgerversicherung (damaliges SPD-Modell) oder irgend etwas dazwischen? 5. Die steuerlichen Aspekte sind beim Aufbau der Altersvorsorge mit zu bedanken. Es ist aber meiner Ansicht nach unsinnig, allein aus Gründen der Steuerersparnis den Aufbau einer Altersvorsorge zu gestalten. Wichtig ist, dass überhaupt zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut wird. Die Riesterrente ist eine steuerlich nachgelagerte Altersvorsorge. Das heißt, die Beiträge werden in der Einzahlungsphase nicht mit Steuern belegt (die Riesterzulage ist nichts anderes als eine Form der steuerlichen Erstattung), dafür ist die spätere Rente vollständig zu versteuerndes Einkommen. Ich hoffe, dass ich Ihnen etwas Klarheit gebracht habe. Ansonsten ist in diesem Forum zu diesem Thema bereits sehr viel geschrieben worden. Mit freundlichen Grüßen Rese
Amadéam 16.10.2007 | 13:34
Lieber Z, das entscheidende Wort "Ost" habe ich in der Frage überlesen. Zwecks Erklärung der Besonderheiten im Tarifgebiet Ost siehe http://www.landesamt-fuer-finanzen.sachsen.de/bezuegestelle/an/a… Egal ob Ost oder West. Sobald man die Förderung über Zulagen/ Sonderausgabenabzug in Anspruch nimmt, gilt Vollversteuerung und Vollverbeitragung der Betriebsrenten. Es besteht aber auch die für Beschäftigte des ÖD die Möglichkeit, sich bei der VBL FREIEILLIG zu versichern und die Förderung NICHT n Anspruch zu nehmen. Der Experte - oder Schiko - wird dann ausführen, ob dann die Besteuerung nach Ertragsanteil gilt.
R t Bam 16.10.2007 | 13:45
Hallo Wolfgang, nichts gegn Ihre Frage bezüglich Riester.Aber! Das hatten wir doch schon 1.000 mal hier im Forum.Und dann diese Antworten von z und Amade.Furchtbar.z meckert nur an der Regierung rum.Soll er es doch beser machen.Dies hier ist keine politische Plattform z und Amade.Die Redaktion sollte endliche solche nutzlosen Beiträge löschen und Wolfgang mit auflösenden Antworten helfen.z und Amade wollen sich doch hier nur profilieren.Einfach nur schlimm Gruss
R t Bam 16.10.2007 | 13:52
Werte Redaktion, dieses Thema wure heir schon so oft erörtert.Warum jetzt schon wieder?Nur damit sich Frau/Herr z und Frau/Herr Amade profilieren können?Da ist hier keine politische Plattform für geltungssüchtige Amteurexperten.
?-?am 16.10.2007 | 13:55
eher für Spamer wie "R t B"
Mäßigenam 16.10.2007 | 13:57
Mäßigen Sie sich Bitte.
R t Bam 16.10.2007 | 14:00
Es sollte doch nun langsam bekannt sein,dass hier keine Minister und deren Namen genanntwerden dürfen.z und Made das ist keien politische Plattform für Ihre Difamierungen unserer Politiker.
Amadéam 16.10.2007 | 16:06
In Kranken- und Pflegeversicherung stehen wir vor einer Beitragsexplosion. Wer soll es bezahlen? Natürlich die, die Vorsorge betreiben. Ganz einfach. 17-20% der Rente an KV und PV abführen kann kein gutes Geschäft sein. Der Finanzminister ist da noch nicht mal berücksichtigt. Friedrich der Grosse: "...und für die Dummen machen wir eine Lotterie..." Finanzminister/ Sozialminister von heute: "...und für die Dummen---" ergnzen Sie selbst.
R t Bam 17.10.2007 | 07:42
Herr Amade, halten auch Sie sich Bitte an die Regeln des Forums hier und geben Sie keine politischen Wertungen über Angehörige des Bundestages ab. Danke für Ihr Verständnis
Knut Rassmussenam 17.10.2007 | 09:44
Das ist keine politische Aussage, sondern eine Renditebetrachtung. Setzt natürlich ein wenig aktuelles Wissen und Verständnis für die Gesetzgebungsverfahren in Deutschland voraus.
R t Bam 17.10.2007 | 10:41
Sie sollten halt vor dem Schreiben erst alle Beiträge zu diesem Thema von Herrn Amade lesen.Dann werden auch Sie sehen Herr Knut,dass Herr Amade hier Politiker wertet.Er nett auch den Reiter beim Namen und nicht nur sein Ross.Dazu muss man allerdings lesen können und nicht nur das SGB nachts unter dem Kopfkissen liegen haben. Gruss
R t Bam 17.10.2007 | 11:18
gehts noch?
R t Bam 17.10.2007 | 11:10
nochmals abschliessend. Entweder alle gleich oder jeder wie er lustig ist.Dazu brauch ich mit Ihnen oder wer auch immer Sie sein wollen oder mögen nicht sprechen.Dafür haben Sie Ihre eigenen Regeln aufgestellt.Oder wollen Sie das lustige Telefon hier spielen?
R t Bam 17.10.2007 | 12:15
Gut,dass Sie sich auskennen Herr Knut.Immer die Taschenbuchausgabe des SGB dabei.
Amadéam 19.10.2007 | 16:33
Hallo Wolfgang, wieder diverse Stimmen, die die Rente mit 70 fordern. VBLextra würde dann auch erst mit 70 fällig - Ein Renditekiller. http://www.welt.de/politik/article1279645/Junge_Union_fordert_Re…
Amadéam 19.10.2007 | 17:21
Folgendes ist bei jeder Vorsorge mit einzukalkulieren. Die genannten Personen und Organisationen sind keine Verfassungsfeinde. Es besteht daher kein Löschungsgrund. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
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