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Experten-Antwort

VBL/Kindererziehungszeiten

von Billy22.01.2018 | 10:21
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4 Antworten

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Sehr geehrte Forumsleser, ich habe folgende Frage: Ich habe jetzt bei der VBL die Betriebsrente beantragt und dabei gesehen, dass noch die Mutterschutzzeiten fehlen, habe diese jetzt aber umgehend beantragt. Da meine Kinder alle (3) vor 2012 geboren sind, würde mich aber interessieren wie es mit den Kindererziehungszeiten (heute Elternzeit) ist. Wie wird hier ein Versorgungspunkt errechnet? Die Angabe, die ich im Internet gefunden habe, sind mir nicht einleuchtend genug, für welche Zeit und in welchem Umfang hier Punkte dazu kommen könnten. Vielen Dank schon mal im voraus für Ihre Hilfe. Freundliche Grüße Billy

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Billy,

leider können wir Ihnen als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung keine Auskünfte darüber erteilen, wie Mutterschutzzeiten bei der VBL berücksichtigt werden.

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3 Antworten

VBLam 22.01.2018 | 11:08
Liebe/r Fragesteller/in, auf den Seiten der VBL finden sich folgende Informationen: Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! Verständlicherweise haben Sie sich entschlossen, in Elternzeit zu gehen. Dies hat Auswirkungen auch für Ihre betriebliche Altersversorgung bei der VBL. Denn während dieser Zeit ruht Ihr Anspruch auf Entgelt, so dass Ihr Arbeitgeber weder in die VBLklassik (Pflichtversicherung), noch in die freiwillige Versicherung der VBL Ihre Beiträge bzw. Umlagen entrichten kann. Über die Folgen und Möglichkeiten möchten wir Sie hier kurz informieren: In Ihre VBLklassik (Pflichtversicherung) fließen während der Elternzeit keine Beiträge; allerdings erhalten Sie für diese Zeit gesonderte Versorgungspunkte. Diese soziale Komponente bedeutet für Sie: Auch ohne Beitragszahlungen von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber erhöht sich in dieser Zeit Ihre Rentenanwartschaft der VBLklassik. Für jedes Kind werden Versorgungspunkte berücksichtigt, die sich bei einem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt von 500 Euro pro Monat Elternzeit ergeben würden. Pro Kind können nur 36 Monate Elternzeit berücksichtigt werden. Ihre freiwillige betriebliche Altersversorgung bei der VBL können Sie während der Elternzeit privat fortführen oder beitragsfrei stellen lassen: Zum Fortführen Ihrer freiwilligen Versicherung während der Elternzeit schreiben Sie uns bitte, dass Sie Ihre VBLextra bzw. VBLdynamik weiterführen möchten, und nennen Sie uns die Höhe Ihrer künftigen Monatsbeiträge. Daraufhin informieren wir Sie über die Bankverbindung und den Verwendungszweck, die Sie bei Ihrer Überweisung bzw. Ihrem Dauerauftrag angeben müssen. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre freiwillige Versicherung während der Elternzeit vorübergehend beitragsfrei zu stellen. Eine kurze schriftliche Mitteilung an die VBL genügt. Falls Sie staatliche Förderung für Ihre freiwillige betriebliche Altersversorgung bei der VBL erhalten: Haben Sie bisher die Riester-Förderung bekommen und sofern sich die Voraussetzungen nicht geändert haben, wird Ihre Versicherung auch bei privater Fortführung während der Elternzeit weiterhin staatlich gefördert. Wenn Sie Ihre freiwillige betriebliche Altersversorgung bislang durch Entgeltumwandlung finanziert haben, können Sie während der Elternzeit für ihre privaten Beiträge die staatliche Riester- Förderung beantragen: Das sind Zulagen und gegebenenfalls Steuerersparnisse durch den Sonderausgabenabzug bei Ihrer Einkommensteuererklärung. Die Entgeltumwandlung können Sie nach Beenden der Elternzeit wieder aufnehmen. Dann werden Ihre Beiträge – wie vor der Elternzeit – von Ihrem Arbeitgeber für Sie an die VBL überwiesen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen VBL. Die sichere Versorgung aus einer Hand. Kundenservice
Billyam 22.01.2018 | 13:24
Hallo VBL, meine Kinder sind 1991, 1993 und 1995 geboren und ich hatte damals auch Erziehungsurlaub. Wie wird aus dieser Zeit ein Versorgungspunkt berechnet. Das was heute gilt, habe ich im Internet gefunden, aber nicht, ob dies für frühere Zeiten auch gilt!? Hätten Sie hierzu noch einen Hinweis? Freundliche Grüße
VBLam 22.01.2018 | 14:02
Leider kann ich Ihnen lediglich empfehlen, sich direkt an die VBL zu wenden: https://www.vbl.de/de/service/fragen_antworten/kontakt/ Viel Erfolg! PS: Ich vermute aber, dass es für die Kindererziehungszeiten (anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung) keine Punkte für die VBL gibt, da es sich um keine zusatzversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten bzw. Entgelte handelt.
Deutsche Rentenversicherung
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