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Experten-Antwort

v.EMR

von Frank Oster14.07.2010 | 19:08
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, meine Freundin bekommt wegen NHL(Krebs) eine volle Erwerbsminderungsrente und hat auch Anspruch auf eine Slovenische Invalidenrente,aber diese bekommt sie erst dann ,wenn Sie eine Bescheinigung ihres Onkologen vorlegt in der steht das Sie diese EMR tatsächlich für immer bekommt(soll heißen wenn meine Freundin nie wieder arbeiten gehn kann). Was können wir unternehmen ? Ich denke das der Onkologe garnicht in der Lage ist eine Prognose zu stellen,geschweige denn voraus zu sagen ,das meine Freundin nie wieder arbeiten gehn kann. Kann mir vieleicht die DRV dabei helfen,wir bekommen doch nur 218€ im Monat und es kann passieren das wir dieses Geld dann bis zum Eintritt in die Altersrente meiner Freundin bekommen. Wie können wir dem Slovenischen Rententräger davon überzeugen,das er diese Invalidenrente an uns überweist. Für ein paar Ratschläge wären ihnen meine Freundin und ich sehr dankbar MFG FO

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elisabeth,

aufgrund der privaten BU-Rente erfolgt keine Kürzung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Mit dem Entgelt aus der "gekürzten" Beschäftigung sollten Sie die individuellen Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Im Rentenbescheid finden Sie diese auf der Anlage 19.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank Oster,

das slowenische Recht sieht die Unterteilung von verminderter Erwerbsfähigkeit in 3 Kategorien vor. Unter die Kategorie 1 fallen beispielsweise Versicherte, die keine Restarbeitsfähigkeit mehr haben. Für alle Kategorien gilt aber: Bessert sich der Gesundheitszustand so weit, dass wieder Arbeitsfähigkeit vorliegt, endet die Rentenzahlung. Ich würde Ihnen vorschlagen, bei dem für Ihre Freundin zuständigen deutschen Versicherungsträger nachzufragen, ob dieser nicht mit dem slowenischen Rentenversicherungsträger Kontakt aufnehmen könnte, um die Problematik zu klären.

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2 Antworten

W*lfgangam 14.07.2010 | 20:30
Hallo Frank Oster, > Wie können wir dem Slovenischen Rententräger davon überzeugen,das er diese Invalidenrente an uns überweist. indem Sie/Ihre Freundin genau das macht, was der slovenische Rententräger fordert - anderen Länder, andere Vorschriften ! > Ich denke das der Onkologe garnicht in der Lage ist eine Prognose zu stellen, (...) Auf welchen Arzt wollen Sie denn dann vertrauen, der das bescheinigt ? (Welchen Abschluss haben Sie in Onkologie, um das 'besser' beurteilen zu können ? ;-) Vielleicht findet sich ja in Slowenien ein Gutachter, der gegen 'Beteiligung' an der Rente ohne Blickkontakt die gewünschte Bescheinigung ausstellt. Mal ehrlich - ist das deutsche Gutachtersystem so schwach ...dass Gefälligkeitsgutachten im Ausland weiterhelfen würden ? Wenn der Haus-Onkologe hier die geforderte Bescheinigung nicht unterschreiben kann, wird er seine Gründe dafür haben - oder Sie suchen sich einen neuen, bis es passt. Gruß w. ...Fragen gibt’s ...
Arnoldam 14.07.2010 | 20:40
Der behandelnde Onkologe ist zum einen gar nicht berechtigt und fachlich in der Lage hinsichtlich der Erwerbs/Arbeitsfähigkeit eine Aussage zu treffen und zum anderen entscheidet er dies ja auch gar nicht sondern die deutsche Rentenversicherung. Natürlich können und sollten Sie ihren Onkologen fragen ob er ihnen so ein " Attest " gegen Bezahlung ausstellt. Für Geld ist vieles möglich und wenn die slovenische RV dies dann so akzeptiert - umso besser. Die Versicherungsbedingungen der slovenischen Rentenversicherung sind aber sicher andere als die hier bei uns in Deutschland. Vielleicht nehmen Sie mal Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin , der Knappschaft-Bahn-See in Bochum oder der deutschten Rentenversicherung Bayern-Süd auf, welche als Verbindungsstellen zur slovenischen RV arbeiten. Die können ihnen bestimmt weiterhelfen was da machbar ist. Vielleicht hilft ihnen dies auch schon mal weiter : http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDo… Meiner Meinung nach wäre erst dann eine Möglichkeit auf die slovenische Rente gegeben, wenn die deutsche EM-Rente unbefristet - also auf Dauer und bis zur Altergrenze - zuerkannt werden würde. Nur das ist eben kein Wunschkonzert und wird nur bei sehr schweren Erkrankungen gemacht, wo absolut keine Hoffnung auf eine Besserung besteht. Bei Krebserkrankungen ist das immer so eine Sache, weil wenn der Krebs behandelt wurde und es kein Rezidiv in einer gewissen Zeitspanne gibt, wird man quasi als geheilt erklärt. Darum werden EM-Renten bei Krebserkrankungen ja auch zumindest am Anfang immer nur befristet geleistet und eigentlich nie auf Dauer . Kommt zu der Krebserkrankung natürlich z.b. noch im Laufe der Zeit und als Folge der Krebserkrankung eine psychische Erkrankung hinzu, steigen die Chancen auf eine " Dauerrente " ganz ernorm..
Deutsche Rentenversicherung
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