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Verängerungsantrag

von Elisabeth08.07.2010 | 21:42
1496 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe heute von der DRV die Formulare für den Verlängerungsantrag zu gesendet bekommen. Dabei traten mehrere Schwierigkeiten auf. Ich habe bei dem Antrag ein Formblatt einen Antrag für meinen HA bekommen, dass er eine Stellungnahme abgeben soll, falls eine andere Behandlung nicht stattgefunden hat. Da ich keinen Therapeuten gefunden habe, war dies so. Nun wusste mein HA nicht, ob er seine Honorarforderung direkt bei der DRV geltend machen kann oder das ich dafür zuständig sei. Also musste ich dies machen. Meine nächste Frage lautet: Hätte ich anstatt zu dem Arzt zu gehen meine Einschränkungen und Beschwerden bzw. meine Pillen auf einem Extrablatt angeben können? ?

2 Antworten

Oder soam 09.07.2010 | 07:34
Also bei meinem Regionalträger kommt für den Arzt, neben dem Vordruck Befundbericht, auch ein Anschreiben sowie ein Abrechnungsvordruck für den Arzt, womit dieser seine Leistung direkt mit der DRV abrechnen kann (incl. Ersatz für Porto- und Schreibauslagen). Die meisten Ärzte rechnen auch den vollen Betrag von 25,20 EUR ab - lassen die Papiere aber dann von den Versicherten weiterleiten! Es gibt auch Mediziner, die sich weigern für 'die paar Euro' einen Befundbericht zu erstellen. Im Antrag auf Weitergewährung werden Sie nach den Veränderung gegenüber dem letzten Antrag gefragt - geben Sie diese auf jeden Fall an. Wenn es Ihnen ein Anliegen ist, dann nennen Sie auch die Behandlungs- und Medikationsmethoden; eigentlich wäre dies aber Sache des Arztes. (Wenn Laien Diagnosen und Medikamente zitieren kann schnell ein schiefes Bild entstehen!).
-am 09.07.2010 | 07:36
Wenn der RV Träger Befundberichte oder Gutachten anfordert übernimmt er dafür auch grundsätzlich alle anfallenden Kosten. Normalerweise ist dem Befundbericht ein Blatt für die Honorarabrechnung des Arztes beigefügt. Die Ärzte erhalten von der DRV ein pauschales Honorar von 25,20 Euro für einen Befundbericht. Wenn Sie in Vorleistung getreten sind senden Sie eine entsprechende Quittung über den bezahlten Betrag ein, der RV Träger wird dann eine Erstattung an Sie prüfen. Zu Ihrer zweiten Frage: Sie können im Verlängerungsantrag auch sämtliche Angaben zu Ihrer Behandlung und Medikamentation selbst angeben, letztendlich wird aber fast immer ein Arzt oder Gutachter notwendig sein, der diese Angaben auch bestätigt.
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