Hallo Ina 2017,
auf Antrag können sie eine Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung (bei geplantem vorzeitigen Rentenbeginn) ab Ihrem 50. Geburtstag erhalten.
Sie bekommen ent¬sprechend der gezahlten Beiträge dann eine höhere Rente.
Weitere Infos und den Antrag finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/02_nachzahlung_und_erstattung/02_rentenminderung_ausgleichen.html
Ansonsten hat W°lfgang die Fragen schon umfassend beantwortet.