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Experten-Antwort

Verbesserung der Erwerbsminderungsrente

von Ina 201718.06.2019 | 19:01
73 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich möchte eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Aktuell steht noch eine medizinische Reha bevor. 1)Kann die Erwerbsminderungsrente durch Einmalzahlungen erhöht werden? Und müssten diese vor dem Rentenantrag bereits erfolgt sein? 2) Wie wirkt sich eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente auf die Altersrente aus und hier auch abhängig davon, ob sie befristet oder unbefristet gezahlt wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ina 2017,

auf Antrag können sie eine Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung (bei geplantem vorzeitigen Rentenbeginn) ab Ihrem 50. Geburtstag erhalten.

Sie bekommen ent¬sprechend der gezahlten Beiträge dann eine höhere Rente.

Weitere Infos und den Antrag finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/02_nachzahlung_und_erstattung/02_rentenminderung_ausgleichen.html

Ansonsten hat W°lfgang die Fragen schon umfassend beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 18.06.2019 | 20:24
Hallo Ina, im Hinblick auf die 'Ausgleichszahlung bei einer erwarteten Minderung der Altersrente/bevorzugt ab 63', muss der Antrag dafür/Vordruck V0210: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… bereits bei der DRV 'anhängig' sein, um hier 'nachträglich' noch durch Beitragsnachzahlung eine zulässige Erhöhung der EM-Rente bewirken zu können. Fraglich ist hier allerdings, wann wird der EM-Fall festgesetzt liegt der wirksame Nachzahlungsantrag vor diesem Datum. Etwas speziell ...Experten-Antwort dazu folgt sicher. > 2) Wie wirkt sich eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente auf die Altersrente aus und hier auch abhängig davon, ob sie befristet oder unbefristet gezahlt wird? Grundsätzlich können Sie bei einer teilweisen/halben EMRT von einer Verdoppelung des Rentenbetrags bei der Altersrente ausgehen, bei einer vollen EMRT wenigstens den selben Betrag als Altersrente erwarten - Altersrente unmittelbar folgend kann nicht kleiner werden. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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