Hallo Hans, ist die Rentenversicherung früher fertig, kann sie die Leistung pünktlich zahlen, so wie es der Gesetzgeber beschlossen hat. Handlungsgrundlage für die Rentenversicherung ist das maßgebliche Gesetz. Das hat die gesetzliche Rentenversicherung, unabhängig davon, wie und wann sie es umsetzen kann, auszuführen. Nach diesem Grundsatz werden entsprechende Zahlungsansprüche auch nachgezahlt, wenn die Zeit für die Umsetzung zu knapp bemessen sein sollte – wie etwa bei den Grundrentenzuschlägen-. An der weiteren politischen Diskussionen werden sich die Experten nicht beteiligen.