Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Hans, ist die Rentenversicherung früher fertig, kann sie die Leistung pünktlich zahlen, so wie es der Gesetzgeber beschlossen hat. Handlungsgrundlage für die Rentenversicherung ist das maßgebliche Gesetz. Das hat die gesetzliche Rentenversicherung, unabhängig davon, wie und wann sie es umsetzen kann, auszuführen. Nach diesem Grundsatz werden entsprechende Zahlungsansprüche auch nachgezahlt, wenn die Zeit für die Umsetzung zu knapp bemessen sein sollte – wie etwa bei den Grundrentenzuschlägen-. An der weiteren politischen Diskussionen werden sich die Experten nicht beteiligen.
Moin, der Gesetzgeber hat ja eine Verbesserung der EM-Renten zum 1.7.2024 beschlossen, weil dieses wohl nicht früher machbar wäre (technische Umsetzung). Was ist, wenn die DRV früher mit der Umsetzung fertig ist? Viele Grüße HansWarum soll pauschale Erhöhung Bestandsrenten Erwerbsminderung erst ab 2024 kommen, die Ungerechtigkeit noch 2 weitere Jahre fortgesetzt werden? Hubertus Heil hat auf die Frage geantwortet https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hubertus-heil/fragen-an… Niemand hat das Ministerium daran gehindert die Leistung z.B. ab dem 01.07.2023 zu gewähren und ab dem 01.07.2024 auszuzahlen. Ist halt leider eine Politiker Antwort.
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