Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Verbesserungen bei der EM-Rente

von ks02.09.2018 | 16:37
352 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Im Rahmen des aktuellen Rentenpaketes soll es u. a. Verbesserungen bei der EM-Rente geben. Bei Neurentnern mit Rentenbeginn ab dem 01.01.2019 ist geplant, die Zurechnungszeit zu verlängern, was letztlich zu ggf. deutlichen Steigerungen der Rentenansprüche führt. Für Rentner mit Rentenbeginn vor dem 01.01.2019 gelten diese Verbesserungen allerdings nicht. Wer ist aber Neurentner. Klar ist dies, wer erstmalig eine EM-Rente bewilligt bekommt. Was aber ist mit einem Bezieher von teilweiser EM-Rente (Rentenbeginn vor dem 01.01.2019), dessen teilweise EM-Rente nach dem 01.01.2019 in eine volle EM-Rente umgewandelt wird? Ist er dann auch ein Neurentner? Was ist, wenn eine befristete EM-Rente (Rentenbeginn vor dem 01.01.2019) nach dem 01.01.2019 endet und kurze Zeit später wieder eine EM-Rente bewilligt wird, d. h. eine Lücke zwischen den Rentenbezugszeiten entstanden ist. Ist man dann auch ein Neurentner?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ks,

bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung und bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung handelt es sich um zwei eigenständige und getrennt voneinander zu betrachtende Ansprüche. Insofern sind Sie ein "Neurentner", wenn Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung umgewandelt wird. Tritt das Rentenpaket wie geplant am 01.01.2019 in Kraft, erhalten Sie bei einem Rentenbeginn ab dem 01.01.2019 vom Zeitpunkt des Eintritts (" Leistungsfall") der vollen Erwerbsminderung eine verlängerte Zurechnungszeit. Das gilt auch, wenn eine Rente wegen Erwerbsminderung wegfällt und aufgrund eines neuen "Leistungsfalls" eine Rente erneut gewährt wird.

@ Bodo 59: Bei einer Altersrente wirkt sich die geplante Neuregelung nicht aus, da keine neue Zurechnungszeit gebildet wird.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Bodo 59am 02.09.2018 | 16:58
Das würde mich auch mal interessieren. Ich bekomme die teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsschutz. Ich könnte im Juli 2019 in die Altersrente für Schwerbehinderte gehen.Wie würde sich das für mich auswirken. Danke.
Schorscham 02.09.2018 | 18:37
Dann ändert sich nur der Rentenartfaktor von 0,5 in 1,0. Sonst nichts. MfG
Rentenuschiam 03.09.2018 | 07:43
Was aber ist mit einem Bezieher von teilweiser EM-Rente (Rentenbeginn vor dem 01.01.2019), dessen teilweise EM-Rente nach dem 01.01.2019 in eine volle EM-Rente umgewandelt wird?
Dann ändert sich nur der Rentenartfaktor von 0,5 in 1,0. Sonst nichts. MfG
Nicht wenn (und davon ist wohl auszugehen) ein neuer Leistungsfall vorliegt. Dann wird die Rente komplett neu berechnet. Der "Haken" ist aber, dass die bisherigen Entgeltpunkte als besitzgeschütze Entgeltpunkte zugrunde gelegt werden. Das bedeutet, dass: - alle EP für Zeiten, die bereits bei der teilweisen EM berücksichtigt wurden, den gleichen Zugangsfaktor behalten und - die Rente (anteilsmäßig) nicht niedriger werden kann, da mindestens die bisherigen EP zugrunde geöegt werden müssen. Nur mit dem Faktor 2 zu multiplizieren wäre zu einfach für deutsches Rentenrecht ;-) MfG
wawuschelam 04.09.2018 | 15:03
@Experte wenn ich Sie richtig verstehe wird dann eine volle EMR die die 2019 endet und nach med.Gesichtspunkten dann wieder zugestanden wird wie eine Neurente gerechnet? MfG wawuschel
-am 04.09.2018 | 15:39
Hallo ks, bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung und bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung handelt es sich um zwei eigenständige und getrennt voneinander zu betrachtende Ansprüche. Insofern sind Sie ein "Neurentner", wenn Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung umgewandelt wird. Tritt das Rentenpaket wie geplant am 01.01.2019 in Kraft, erhalten Sie bei einem Rentenbeginn ab dem 01.01.2019 vom Zeitpunkt des Eintritts (" Leistungsfall") der vollen Erwerbsminderung eine verlängerte Zurechnungszeit. Das gilt auch, wenn eine Rente wegen Erwerbsminderung wegfällt und aufgrund eines neuen "Leistungsfalls" eine Rente erneut gewährt wird. @ Bodo 59: Bei einer Altersrente wirkt sich die geplante Neuregelung nicht aus, da keine neue Zurechnungszeit gebildet wird.
@Experte wenn ich Sie richtig verstehe wird dann eine volle EMR die die 2019 endet und nach med.Gesichtspunkten dann wieder zugestanden wird wie eine Neurente gerechnet? MfG wawuschel
Hallo wawuschel, wenn die Rente wegen voller EM wegfällt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder ein Anspruch besteht, handelt es sich bei dem späteren Anspruch um eine Neurente (neuer Leistungsfall). Wird die Rente wegen voller EM hingegen nahtlos weitergewährt, handelt es sich nicht um eine Neurente (kein neuer Leistungsfall).
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026