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Verbindliche Auskunft Rente für Frauen

von V 20018.10.2008 | 23:15
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend zusammen, ich hätte eine Frage an die Experten der DRV. Mein Ex-Arbeitgeber möchte eine verbindliche Auskunft darüber, ob ich mit 60 Jahren und 18 % Abzug im Mai 2010 in Altersrente für Frauen gehen kann! Auf der bisherigen Auskunft (vom April 2008) steht der Renteneintritt zum 1.6.2015 jedoch ohne mögliche Rentenkürzung. Ich bin Jahrgang Mai 1950 und erfülle zur Zeit alle Bedingungen für die Frauenrente. Was müsste ich bei der DRV beantragen, um genau so eine Bestätigung zu erhalten? Kann der Gesetzgeber diese Art der Rente eigentlich ohne weiteres zurücknehmen oder ändern? Bin schon durch die Gesetztesänderung seit 1.1.2008 beschissen dran und möchte mich nicht nochmals auf eine unsichere Sache einlassen, wie im Dezember 2003 beim Abschluß einer "Vorruhestandsregelung" mit der Bedingung, daß ich mich als arbeitssuchend melden muß und nun vom Arbeitsamt ständig genervt werde, anstatt den damals vereinbarten Vorruhestand ab 58 Jahren, in Ruhe geniesen könnte. Danke für eine erschöpfende Antwort. Gruß V 200

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auskünfte des Rentenversicherungsträgers sind nur insoweit verbindlich, als sie immer vom geltenden Recht ausgehen. Künftige Rechtsänderungen, die vom Gesetzgeber kurzfristig vorgenommen werden, können nicht berücksichtigt werden, da diese in der Regel im Zeitpunkt der Auskunftserteilung nicht bekannt sein dürften. Allerdings ist es in der Tat so, dass der Gesetzgeber speziell bei der Frauenrente schon bei den Rechtsänderungen zum 01.01.2007 bei den Abschlägen keine Änderungen vorgenommen hat. Je weiter das Versichertenleben abgeschlossen ist, um so unwahrscheinlicher ist es, dass der Gesetzgeber noch Änderungen vornehmen wird. Insofern besteht ein immer größerer Vertrauensschutz, der vom Gesetzgeber bei eventuellen Rechtsänderungen zu berücksichtigen wäre. Eine Garantie, dass es keine weiteren Rechtsänderungen bis zum Renteneintritt geben wird, kann Ihnen allerdings niemand geben.

Fordern Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Altersrentenauskunft an, dann können Sie dort ersehen, ob die Voraussetzungen für die Frauenrente erfüllt sind. Diese können Sie dann bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Eine Verbindliche Auskunft oder Bestätigung wird Ihnen kein Rentenversicherungsträger ausstellen können, aus den bereits erwähnten Gründen, da künftige Rechtsänderungen im Zeitpunkt der Auskunftserteilung nicht berücksichtigt werden können. Eine Zusage, dass Sie auf jeden Fall unabhängig von Rechtsänderungen immer mit Abschlag mit 60 Jahren in Altersrente für Frauen gehen können, kann nicht erteilt werden, ist also so nicht möglich.

Abgesehen von der Frage, wieso der Ex-Arbeitgeber eine solche Auskunft von Ihnen benötigt, könnten Sie ein freies Schreiben an Ihren Rentenversicherungsträger senden, mit der Bitte, dass man Ihnen die gewünschte Auskunft in einem Antwortschreiben nochmals einzeln darlegt. Aber auch hier werden Sie keine verbindliche Zusage erhalten. Eventuell würde es auch helfen bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vorzusprechen und Fragen, ob Ihnen eine spezielle Auskunft über die Altersrente für Frauen erteilt werden kann. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Rente/Hinterbliebenenrente. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

3 Antworten

Schadeam 19.10.2008 | 07:43
wenn sie die Bedingung für die FrauenAR erfüllen, müssen Sie nur eine "Rentenauskunft" anfordern-da steht drin, dass die Bedingungen erfüllt sind und Sie mit 60 18%Abschlag haben. Der Gesetzgeber kann zunächst mal alles! Aber es erscheint doch äüßerst unwahrscheinlich, dass die AR für Frauen, die ohnehin ab dem Jahrgang 1952 nicht mehr möglich ist, jetzt noch geändert wird. Und pragmatisch gesehen wird sich so was vor der Bundestagswahl sicher nicht mehr ändern und dann sicher nicht gleich - da gibt es größere Probleme in diesem Land. Aber fragen Sie besser die Politik!
V 200am 20.10.2008 | 20:47
Werter DRV-Experte, leider haben Sie mir auf meine erste und für mich eigentlich zur Zeit wichtigste Frage keine Auskunft geben können. Mein Ex-Arbeitgeber möchte eine verbindliche Auskunft darüber, ob ich mit 60 Jahren und mit 18 % Abzug, im Mai 2010 in Altersrente für Frauen gehen kann! Auf der LETZTEN DRV-Rentenauskunft - kein Rentenbescheid, vom April 2008!!! war unter mehreren Rentenarten, auch die Möglichkeit der Altersrente für Frauen, zum 1.6.2015 angekreuzt, jedoch ohne Rentenkürzung. Ich bin Jahrgang Mai 1950 und erfülle zur Zeit ALLE Bedingungen für eine Altersrente für Frauen. Hier nochmals meine exakte Frage mit der Bitte um Beantwortung: Was muß ich bei der DRV beantragen, um genau diese BESTÄTIGUNG (Rente für Frauen mit 60, bei Abzug von 18 %) zu erhalten? Oder ist dies so nicht möglich? Die Auskunft vom Mai 2008 genügt meiner Ex-Firma in der Form mit den angekreuzten Rentenarten nicht. Was könnte ich dann noch unternehmen, um die Damen in der Personalabteilung zufrieden zu stellen? Mit freundlichem Gruß V 200
Schadeam 21.10.2008 | 07:47
wenn Sie eine Rentenauskunft haben, steht doch nicht nur drin, dass die Rente für Frauen ab 65 abschlagsfrei ist, sondern auch, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und die Rente ab 60 mit 18% Abschlag möglich ist. Siehe "Ziffer H" der Rentenauskunft - "Altersrente für Frauen". Wenn Sie diese Auskunft nicht haben, fordern Sie die halt an! (das habe sowohl ich als auch der Experte Ihnen ausdrücklich geantwortet!) Und "schriftlicher" als in dieser individuell gedruckten Form geht es doch wirklich nicht - oder?
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