Hallo Sekerlim,
ergänzend zu den zutreffenden Telefonnummern von Erdogan noch ein Hinweis: Sollten Sie eine Frist ohne eigenes Verschulden versäumen, können Sie eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Sie werden dann so gestellt, als hätten Sie die Frist nicht versäumt.
Weisen Sie den zuständigen Rentenversicherungsträger ggf. vorab darauf hin, dass Sie dringend eine Auskunft vor Ablauf der Frist benötigen.