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Verdienst Schwerstbehinderter und Empfänger von Sonderpflegegeld in der ehemaligen DDR

von LS30.09.2008 | 21:34
2056 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wo kann ich nachlesen, in wlechem Umfang die Verdienste für den im Betreff genannten Personenkreis bei Neuberechnung nach SGB VI wegen Erreichen von Ansprüchen für eine Altersrente, zu berücksichtigen sind. Sie waren zu DDR-Zeiten Invalidenrenter, nach der Wende, ab 1992, Umwandlung in EU-Rente bis Erfüllung der Voraussetzung für eine Altersrente. Der Personenkreis brauchte für seine Hinzuverdienste während Invalidenrentenbezug keine eigenen Beiträge zu bezahlen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo LS,

Zeiten, in denen Invalidenrentner (unabhängig ob Blinden- oder Sonderpflegegeld bezogen wurde) dem Grunde nach versicherungspflichtig beschäftigt waren, werden in einer (Folge)Rente nach dem SGB VI seit 01.07.2002 als Beitragszeiten berücksichtigt (§ 248 Abs. 3 Satz 1). Sie sind seit diesem Zeitpunkt nicht mehr von der Anrechnung ausgeschlossen (vgl. § 248 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB VI).

1 Antworten

LSam 01.10.2008 | 19:18
Danke für Info, Hinweis kam gerade zur rechten Zeit, da ich einem Betroffenen, der heute bei mir war, dazu etwas sagen sollte. In dessen Rentenbescheid sind die Verdienste nicht berücksichtigt worden. Ca. 7,0000 EGPT stehen als zusätzliche Berücksichtigung an, er kann sich freuen, dazu noch für 4 Jahre Nachzahlung, es kommt einiges zusammen.
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