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Experten-Antwort

Verdienst und Halbwaisenrente

von Alena01.08.2014 | 21:50
814 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich kriege die Halbwaisenrente. Habe nebenbei einen Minijob, der keinerlei Auswirkungen auf die Rente hat, weil dieser den Freibetrah nicht überschreitet. Nun werde ich demnächt für 2 Monate einer kurzzeitigen Beschäftigung nachkommen, bei der ich dann aber den Freibetrag überschreiten werde. Wird mir dann die Rente vollständig gekürzt? Oder nur für dieses Jahr, oder die Monate? Viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.08.2014 | 12:53

Hallo Alena,

User „anonym“ hat Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.

2 Antworten

anonymam 02.08.2014 | 09:38
Eine Einkommenserhöhung kann sich erst zum nächsten 01.07. auswirken. Es wird dann das Einkommen im Vorjahr (dann 2014) mit dem laufenden Einkommen am 01.07.2015 verglichen. Wenn dann das laufende Einkommen mindestens um 10% geringer ist als das durchschnittliche Einkommen von 2014, dann wird das laufende angerechnet. In diesem Falle hätte die kurzfristige Beschäftigung überhaupt keine Auswirkungen. Beachten Sie Ihre Mitwirkungspflichten. Sie sind dennoch verpflichtet, die Beschäftigung zu melden und den Vordruck R665 einzureichen.
Alenaam 04.08.2014 | 15:10
Also kann sich das Ganze erst ab nächstem Jahr auf die Rente auswirken? Und noch eine Frage: Inwieweit wird die Rente am Ende des Jahres zum Einkommen hinzugerechnet?
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