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Experten-Antwort

Verdienstausfall

von fish29.07.2019 | 13:41
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bin verbeamtet und begleite unsere Tochter zur Kinder Reha. Ich könnte für die 4 Wochen unbezahlten Urlaub nehmen oder Sonderurlaub (10 Tage) + Kind krank und Urlaub/Gleitzeit. Wenn ich den Verdienstausfall von der DRV ersetzt bekomme wäre natürlich unbezahlter Urlaub vorteilhafter. Beantragen kann ich das aber erst nach der Reha, was wenn der Antrag abgelehnt wird und ich dann gar kein Geld bekomme? Wovon hängt das ab? Im Bewilligungsbescheid ist eine Begleitperson genehmigt.... Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Erstattungsfähig sind auch bei verbeamteten Begleitpersonen die Nettobezüge (zuzüglich nachgewiesener anteiliger Sonderzahlungen, begrenzt auf die jeweils geltende Beitragsbemessungsgrenze, und die nachgewiesenen Mehraufwendungen für die gesetzliche oder

private Krankenversicherung und Pflegeversicherung). Die Erstattung des Verdienstausfalls für eine Begleitperson kann dem Grunde nach auch schon vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Die konkrete Abrechnung erfolgt dann in der Regel, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist und alle benötigten konkreten Daten vorliegen.

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