Guten Moren Ayla,
der Antrag auf Erstattung des entstandenen Verdienstausfalls oder Einkommensausfalls kann erst nachträglich eingereicht werden.
Informationen zum Verdienstausfall finden Sie unter
file://v974w104.bsh.drv/hb000435/Eigene%20Dateien/Download/G0560%20(2).pdf
Hinsichtlich weiterer Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung