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Experten-Antwort

Verdienstbescheinigung Übergangsgeld

von michapelig07.10.2015 | 15:06
1448 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich war bis vor kurzem in einer AHB, habe bis zur Hälfte Lohnfortzahlung erhalten, danach endete die Lohnfortzahlung nach 6 Wochen. Von der AHB aus stellte ich einen Antrag für Übergangsgeld (Rentenversicherung). Mein Arbeitgeber ist der Pflicht noch nicht nachgekommen und hat der DRV noch keine Verdienstbescheinigung zugesendet. Ich war jetzt leider Gottes öfters AU, das über einen längeren Zeitraum. Daher gehe ich davon aus das mein Arbeitgeber absichtlich die Herausgabe der Verdienstbescheinigung verzögert. Normalerweise muss dieser doch automatisch, direkt nach Ende der Lohnfortzahlung, die Verdienstbescheiniung zur Berechnung des Übergangsgeldes an die DRV schicken!? Kümmert sich die DRV jetzt darum das diese Verdienstbescheinigung an die DRV gesendet wird oder muss ich da aktiv werden? Es sind jetzt seit Antragsstellung bezüglich des Übergangsgeldes in der AHB 3 Wochen vergangen und nichts passiert von Seiten meines Arbeitgebers.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo michapelig,

grundsätzlich ist der Arbeitgeber zur rechtzeitigen Auskunftserteilung verpflichtet. Sofern der Arbeitgeber Ihnen die Verdienstbescheinigung nicht zuschickt ,teilen Sie dies schriftlich dem Rentenversicherungsträger mit und bitten darum, dass dieser die erforderlichen Angaben beim Arbeitgeber direkt erfragen soll. Ihr Rentenversicherungsträger sollte dann die notwendige Anfrage direkt an den Arbeitgeber richten..

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo michapelig,

am Besten setzen sie sich mit der zuständigen Sachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers telefonisch in Verbindung um zu klären, welche Unterlagen noch fehlen und wie weiter vorgegangen werden soll.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

michapeligam 08.10.2015 | 09:31
Normalerweise muss dieser doch automatisch, direkt nach Ende der Lohnfortzahlung, die Verdienstbescheiniung zur Berechnung des Übergangsgeldes an die DRV schicken!?
Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet automatisch nach Entgeltfortzahlungsende eine Bescheinigung an die Rentenversicherung zu schicken. Dies kann er erst machen, wenn er von Ihnen die notwendigen Formulare bekommen hat.
Was wären das jetzt genau für "notwendige" Unterlagen? Ich habe doch noch während meiner AHB einen Antrag für Übergangsgeld an die Rentenversicherung geschickt. Setzt die DRV sich dann jetzt nicht in Verbindung mit meinen Arbeitgeber? Ich weiß jetzt nicht was für Unterlagen gemeint sind die ich da noch meinen Arbeitgeber zusenden sollte!?
Deutsche Rentenversicherung
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