Hallo michapelig,
grundsätzlich ist der Arbeitgeber zur rechtzeitigen Auskunftserteilung verpflichtet. Sofern der Arbeitgeber Ihnen die Verdienstbescheinigung nicht zuschickt ,teilen Sie dies schriftlich dem Rentenversicherungsträger mit und bitten darum, dass dieser die erforderlichen Angaben beim Arbeitgeber direkt erfragen soll. Ihr Rentenversicherungsträger sollte dann die notwendige Anfrage direkt an den Arbeitgeber richten..