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Verdienste während NVA

von Soldat28.12.2009 | 18:55
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Es wurde zwischen 1963 und 1965 gemäß Gesetz der 18- monatige Dienst bei der NVA absolviert. Im SV- Buch sind aber während dieser Zeit Verdienste im alten Betrieb bestätigt. Gab es so was in der DDR? Welche Zeit ist dann rentenwirksam?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.12.2009 | 10:33

Hallo Soldat,

der gesetzliche Wehrdienst wurde in der DDR zum 24.01.1962 eingeführt. Wie sie richtig schreiben, dauerte der Dienst 18 Monate. Im SV-Ausweis wurde bei Ableistung des 18-monatigen, gesetzlichen Wehrdienstes normalerweise nur der Zeitraum des Dienstes bescheinigt; ein Entgelt wurde nicht eingetragen. Das liegt daran, dass während des gesetzlichen Wehrdienstes in der DDR keine Beiträge zur Renten- oder Sozialversicherung gezahlt wurden.

Die Zeit gilt jedoch kraft gesetzlicher Fiktion als Beitragszeit. Bei der Rentenberechnung erhält sie eine pauschale Bewertung von 0,75 Entgeltpunkte je Jahr.

Bei einem Dienst in der NVA war ein Entgelteintrag im SV-Ausweis nur üblich, wenn es sich um eine Dienstzeit als Soldat auf Zeit bzw. Berufssoldat oder aber um einen Reservistenwehrdienst handelte.

Soldaten auf Zeit bzw. Berufssoldaten hatten sich vor oder während des Wehrdienstes für eine mindestens 3-jährige Dienstzeit verpflichtet. Hier wurde dann neben dem Zeitraum des Dienstes auch ein Entgelt im SV-Ausweis eingetragen. Derartige Wehrdienstzeiten in der DDR erhalten nicht die pauschale Bewertung, die für den gesetzlichen Wehrdienst gilt. Vielmehr handelt es sich hierbei um Zeiten zum Sonderversorgungssystem Nr. 1 (Anlage 2 zum AAÜG), deren Entgeltfeststellung der zuständige Sonderversorgungsträger übernimmt. Sonderversorgungsträger ist die Wehrbereichsverwaltung Ost, sie erreichen diesen unter folgender Anschrift:

Wehrbereichsverwaltung Ost, Dez. PA 8, Postfach 1149 in 15331 Strausberg.

Im Rahmen des Reservistenwehrdienstes, der bis zum 50. Lebensjahr möglich war, konnten sogenannte Übungseinsätze von bis zu 3 Monaten im Jahr stattfinden. Wurde während dieser Zeit das reguläre Beschäftigungsverhältnis nicht unterbrochen, wurden im SV-Ausweis der Dienst und das reguläre Entgelt des Arbeitgebers eingetragen. Nach Ihrer Schilderung handelte es sich bei Ihnen aber sicher nicht um einen solchen Reservistenwehrdienst.

Vielleicht können Sie aber nun anhand der Erläuterungen beurteilen, was für ein Sachverhalt bei Ihnen vorgelegen hat. Sie sollten sich mit der Angelegenheit an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.

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