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Experten-Antwort

Vererbung einer Riesterrente

von Queen28.10.2019 | 10:46
939 Ansichten
9 Antworten

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Ein berufstätiger Single spart für die Altersvorsorge mit einer Riesterrente. Wer bekommt das Geld, wenn er verstirbt, einmal als Arbeitender, einmal als Rentner?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 28.10.2019 | 11:53

Hallo Queen,

stirbt der Riester-Sparer während der Ansparphase, geht das eingezahlte Guthaben uneingeschränkt auf die Erben über. Das gilt allerdings abzüglich aller staatlichen Zulagen und bislang gewährter Steuervorteile. Die Hinterbliebenen erhalten also lediglich das reine Riester-Guthaben ausgezahlt.

Kommt es zum Todesfall, sollten die Hinterbliebenen sich möglichst bald mit dem Anbieter der Riester-Rente in Verbindung setzen. Auf diesem Wege lassen sich die Details der Vererbung klären.

Experten-Antwortam 07.11.2019 | 18:00

Stirbt der Betroffene nach Beginn der Riesterrente, endet die Rentenzahlung mit dem Tod, es sei denn, mit dem Anbieter wurde eine Hinterbliebenenversorgung im Sinne des AltZertG oder eine Rentengarantiezeit vereinbart; bei Tod des Betroffenen in der Auszahlungsphase sind also die jeweiligen Vertragsbedingungen der Riesterprodukte maßgeblich. Vererbung in der Auszahlphase des noch vorhandenen Vertragsguthabens ist nicht generell ausgeschlossen.

Hatte der nach Rentenbeginn verstorbene Ehegatte einen Riestervertrag z. B. mit Rentengarantiezeit abgeschlossen, wird den vom Verstorbenen im Vertrag bestimmten Hinterbliebenen für die vereinbarte Rentengarantiezeit eine Rente gezahlt. Dabei wird der Zeitraum, in dem der Rentner bereits Riesterrente bezogen hat, verrechnet (z. B. Vereinbarung einer Rentengarantiezeit von 5 Jahren, Tod des Riesterrentners 2 Jahre nach Rentenbeginn: Auszahlung der Riesterrente an die/den Hinterbliebenen für 3 Jahre). Zulagen und Steuervergünstigungen bleiben erhalten, wenn die jeweiligen Rentengarantieleistungen fortlaufend mit dem jeweiligen Auszahlungsanspruch - und nicht kapitalisiert - unmittelbar zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrages des überlebenden Ehegatten übertragen werden.

Näheres erfahren Sie bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (03381 21222324) bzw. bei Ihrem Anbieter.

7 Antworten

Queenam 04.11.2019 | 11:39
Und was passiert mit den Geldern eines Rentners, wenn er verstirbt?
Grobiam 04.11.2019 | 13:16
Verstirbt der Rentner in der Auszahlungsphase und es ist keine Rentengarantiezeit im Vertrag vereinbart, ist das Vermögen schlichtweg futsch für die Erben. Stirbt er in der Ansparphase geht das Geld auf die Erben über. Es kann, so denn vorhanden, in den Riester Vertrag des Ehepartners fließen, abzüglich Förderung/Steuervorteile an die Erben ausgezahlt oder zu Waisenzwecken verwendet werden.
Grobiam 04.11.2019 | 13:34
Kleiner Nachtrag, weil Sie schreiben"Single"und damit vielleicht jemanden meinen, der keinerlei Angehörige oder Erben hat, dann zählt das Vermögen zum Nachlass des Verstorbenen. Hier dürfte ohne Angehörige Vater Staat ins Spiel kommen.
Queenam 07.11.2019 | 10:45
"Verstirbt der Rentner in der Auszahlungsphase und es ist keine Rentengarantiezeit im Vertrag vereinbart, ist das Vermögen schlichtweg futsch für die Erben." Und wer bekommt dann das restliche Vermögen? Bleibt es beim Versicherer? Fällt das gesamte restliche Vermögen an die Erben, falls eine Rentengarantiezeit vereinbart ist?
Grobiam 07.11.2019 | 11:36
Zitat von Queen anzeigen
Offizielle Version ist:das Geld geht an die Versichertengemeinschaft. Die früher sterben finanzieren die, welche länger leben. Pass allerdings nicht zum privaten Charakter der Riesterrente. Aber so steht es geschrieben!
Siehe hieram 07.11.2019 | 12:04
Zitat von Queen anzeigen
https://www.riester-rente.net/vor-und-nachteile/: "...So hängt die Vererbbarkeit stark von der Art des Riester-Vertrags ab. Handelt es sich beispielsweise um einen geförderten Fonds- oder Banksparplan, dann kann das angesparte Kapital problemlos vererbt werden. Bei einer Riester-Rentenversicherung sind die jeweiligen Vertragsbedingungen entscheidend. Hier besteht allerdings die Möglichkeit, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Das heißt, die Hinterbliebenen, wie Ehegatte oder Kinder, erhalten bei Tod des Versicherungsnehmers auf jeden Fall bis zum Ende der Garantiezeit Leistungen aus der Riester-Rente."... Sie merken, dass Ihnen hier keiner Ihre Frage "was passiert, wenn der Versicherte als Rentner stirbt" verbindlich beantworten kann, da hier keiner Ihre persönlichen Vertragsbedingungen kennt. Sie sollten sich also an Ihren Riester-Anbieter wenden, der Ihnen auch erläutern kann, ob mangels Ehepartner oder Kind/ern die gesetzliche Erbfolge (Eltern, Geschwister usw.) greift. Evtl. sollten Sie sich zusätzlich an einen Anwalt für Erbrecht wenden. Ich wünsche Ihnen, dass Sie Ihre Rentenansprüche lange selbst auskosten können!
-am 07.11.2019 | 17:58
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