Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Queen,
stirbt der Riester-Sparer während der Ansparphase, geht das eingezahlte Guthaben uneingeschränkt auf die Erben über. Das gilt allerdings abzüglich aller staatlichen Zulagen und bislang gewährter Steuervorteile. Die Hinterbliebenen erhalten also lediglich das reine Riester-Guthaben ausgezahlt.
Kommt es zum Todesfall, sollten die Hinterbliebenen sich möglichst bald mit dem Anbieter der Riester-Rente in Verbindung setzen. Auf diesem Wege lassen sich die Details der Vererbung klären.
Stirbt der Betroffene nach Beginn der Riesterrente, endet die Rentenzahlung mit dem Tod, es sei denn, mit dem Anbieter wurde eine Hinterbliebenenversorgung im Sinne des AltZertG oder eine Rentengarantiezeit vereinbart; bei Tod des Betroffenen in der Auszahlungsphase sind also die jeweiligen Vertragsbedingungen der Riesterprodukte maßgeblich. Vererbung in der Auszahlphase des noch vorhandenen Vertragsguthabens ist nicht generell ausgeschlossen.
Hatte der nach Rentenbeginn verstorbene Ehegatte einen Riestervertrag z. B. mit Rentengarantiezeit abgeschlossen, wird den vom Verstorbenen im Vertrag bestimmten Hinterbliebenen für die vereinbarte Rentengarantiezeit eine Rente gezahlt. Dabei wird der Zeitraum, in dem der Rentner bereits Riesterrente bezogen hat, verrechnet (z. B. Vereinbarung einer Rentengarantiezeit von 5 Jahren, Tod des Riesterrentners 2 Jahre nach Rentenbeginn: Auszahlung der Riesterrente an die/den Hinterbliebenen für 3 Jahre). Zulagen und Steuervergünstigungen bleiben erhalten, wenn die jeweiligen Rentengarantieleistungen fortlaufend mit dem jeweiligen Auszahlungsanspruch - und nicht kapitalisiert - unmittelbar zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrages des überlebenden Ehegatten übertragen werden.
Näheres erfahren Sie bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (03381 21222324) bzw. bei Ihrem Anbieter.
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