Guten Morgen Herr Ungewiss,
sollte dem Weitergewährungsantrag nicht mehr stattgegeben werden können oder es zu einer Rückstufung auf eine Teil-EM-Rente kommen, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid in dem angegeben wird, in welchem zeitlichen Umfang und was für Tätigkeiten sie nach Auffassung des Sozialmedizinischen Dienstes noch oder wieder verrichten können.
Die Rentenversicherung wird Ihren Arbeitgeber weder über das Ergebnis informieren noch fragen, ob er Ihnen ggf. einen entsprechenden Job anbieten kann. Hier müssten Sie selbst tätig werden und mit dem Arbeitgeber und ggf. dem Arbeitsamt Kontakt aufnehmen. Unter Umständen kann die Rentenversicherung mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einer Umsetzung, Einarbeitung o.ä. helfen. Dies müssten Sie dann aber gesondert beantragen.
Ob und in welchem Umfang Sie ggf. wieder die Arbeit bei Ihrem Arbeitgeber aufnehmen müssen, kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben. Dies müssten Sie mit dem Arbeitgeber klären. Ich empfehle Ihnen, den Weitergewährungsantrag frühzeitig zu stellen, damit eine Entscheidung noch vor Wegfall der befristeten Rente getroffen werden kann. Sie müssen hierzu nicht warten, bis Sie das Schreiben der Rentenversicherung erhalten sondern können jederzeit von sich aus den Antrag auf Weitergewährung stellen