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Experten-Antwort

Verfahrensablauf bei Kürzung oder Wegfall der vollen EM-Rente

von Herr Ungewiss23.06.2019 | 11:33
101 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Folgender Hintergrund: - befristete volle EM-Rente aus med. Gründen seit einigen Jahren - mehrfach verlängert, zunehmend kürzerer Bewilligungszeitraum - Antrag auf Weiterzahlung steht bevor - Einstellung oder Rückstufung auf Teil-EM-Rente möglich - ruhendes Arbeitsverhältnis besteht noch Fragen vor dem Hintergrund des Wegfalls/Kürzung der Rente: 1) erhalte ich von der DRV einen Bericht, in dem meine Einschränkungen bzgl. der möglichen Arbeitstätigkeit aufgeführt sind? 2) wenn ja: muss ich mit dem Bericht zur Afa oder zu meinem Arbeitgeber? 3) wenn nein: was muss ich unternehmen? Wer hilft? 4) wird mein Arbeitgeber „automatisch“ von der DRV gefragt, ob er mir einen Job anbieten kann, der meinen Fähigkeiten entspricht? 5) wenn die Rente ohne Fähigkeitsbericht abgelehnt wird oder eine Entscheidung nicht rechtzeitig vorliegt: muss ich dann direkt Vollzeit wieder beim alten Arbeitgeber anfangen, um keine Probleme zu bekommen? (die ich dann zwar hätte, aber das lasse ich jetzt bewusst außen vor – es geht mir nur um den Verfahrensablauf) Ich weiß: ich sollte „in Ruhe“ den Ausgang des Verfahrens abwarten – aber ich wüsste gern im Vorfeld, was mich erwarten könnte. Auch, weil ich gelesen habe, dass man im Falle einer unbefristeten Teil-EM-Rente innerhalb kürzester Zeit eine Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber beantragen muss, sonst würde das Arbeitsverhältnis automatisch beendet. Ganz herzlichen Dank an alle Antwortenden! Ich finde es toll, dass es dieses Forum und so engagierte Helfer gibt!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Herr Ungewiss,

sollte dem Weitergewährungsantrag nicht mehr stattgegeben werden können oder es zu einer Rückstufung auf eine Teil-EM-Rente kommen, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid in dem angegeben wird, in welchem zeitlichen Umfang und was für Tätigkeiten sie nach Auffassung des Sozialmedizinischen Dienstes noch oder wieder verrichten können.

Die Rentenversicherung wird Ihren Arbeitgeber weder über das Ergebnis informieren noch fragen, ob er Ihnen ggf. einen entsprechenden Job anbieten kann. Hier müssten Sie selbst tätig werden und mit dem Arbeitgeber und ggf. dem Arbeitsamt Kontakt aufnehmen. Unter Umständen kann die Rentenversicherung mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einer Umsetzung, Einarbeitung o.ä. helfen. Dies müssten Sie dann aber gesondert beantragen.

Ob und in welchem Umfang Sie ggf. wieder die Arbeit bei Ihrem Arbeitgeber aufnehmen müssen, kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben. Dies müssten Sie mit dem Arbeitgeber klären. Ich empfehle Ihnen, den Weitergewährungsantrag frühzeitig zu stellen, damit eine Entscheidung noch vor Wegfall der befristeten Rente getroffen werden kann. Sie müssen hierzu nicht warten, bis Sie das Schreiben der Rentenversicherung erhalten sondern können jederzeit von sich aus den Antrag auf Weitergewährung stellen

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1 Antworten

Herr Ungewissam 24.06.2019 | 08:18
Vielen Dank für Ihre Antwort! So habe ich einen ungefähren "Fahrplan". Ungewissheit, Unwissen und keinen Plan zu haben ist sehr belastend. Jetzt weiß ich immerhin schon etwas mehr. Den Antrag werde ich dann auch frühzeitig stellen! Ihnen allen einen schönen, nicht zu heißen Tag! Viele Grüße!
Deutsche Rentenversicherung
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